Hier finden Sie Neuigkeiten und unsere Expertenkommentare rund um das Thema Immobilien und Immobilienfinanzierungen. Herr Varlemann ist seit 1992 als Baufinanzierungsberater tätig und betreibt mehrere Internetseiten zu den Themen Immobilienfinanzierungen und Finanzen.
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Dienstag, 26. Juli 2011
KfW senkt Zinsen
Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) senkt zum 27.07.2011 die Zinskonditionen für alle wohnwirtschaftlichen Programme um bis zu 0,25%.
Mittwoch, 6. Juli 2011
ING-DiBa: Rabatt für Darlehen ab 200.000 Euro
Die ING-DiBa bietet ab sofort einen Zinsrabatt von 0,30% p.a. auf Darlehen ab 200.000 Euro.
Die ING-DiBa finanziert vorranging selbstgenutzte Immobilien für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Pensionäre und ist einer unserer zahlreichen Bankpartner.
Die ING-DiBa finanziert vorranging selbstgenutzte Immobilien für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Pensionäre und ist einer unserer zahlreichen Bankpartner.
KfW senkt Zinsen
Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Zinssätze für die sog. "wohnwirtschaftlichen" Programme gesenkt. Damit folgt die KfW dem aktuellen Zinstrend.
Mittwoch, 8. Juni 2011
KfW: Wohneigentumsprogramm künftig max. 75.000 Euro
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) senkt mit Wirkung ab 01.07.2011 den maximalen Darlehensbetrag/Förderbetrag des KfW-Wohneigentumsprogramms (Programm-Nr. 124) von derzeit 100.000 Euro auf 75.000 Euro.
Die Reduzierung gilt für alle Anträgen, die ab dem 01.01.2011 bei der KfW eingehen. Da es von der Einreichung/Beantragung bei einer Bank bis zum Eingang des Antrages bei der KfW ein paar Tage dauern kann, sollte die Anträge bis spätestens ca. 20.06.2011 bei der Bank (oder dem Vermittler) vorliegen.
Das KfW-Wohneigentumsprogramm
Über das KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) können Bauherren und Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum bis maximal 30 Prozent der “anrechenbaren Kosten” finanzieren. Der Höchstbetrag von 30 Prozent der Kosten bleibt auch nach dem 01.07.2011 unverändert.
Ob und in welcher Höhe es sich lohnt, dass KfW-Wohneigentumsprogramm in die Gesamtfinanzierung einzubauen, richtet sich ganz individuell nach Ihren Rahmendaten.
Mehr Infos zu den KfW-Förderdarlehen finden Sie unter http://www.baufi-nord.de/html/kfw-darlehen.html
Die Reduzierung gilt für alle Anträgen, die ab dem 01.01.2011 bei der KfW eingehen. Da es von der Einreichung/Beantragung bei einer Bank bis zum Eingang des Antrages bei der KfW ein paar Tage dauern kann, sollte die Anträge bis spätestens ca. 20.06.2011 bei der Bank (oder dem Vermittler) vorliegen.
Das KfW-Wohneigentumsprogramm
Über das KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) können Bauherren und Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum bis maximal 30 Prozent der “anrechenbaren Kosten” finanzieren. Der Höchstbetrag von 30 Prozent der Kosten bleibt auch nach dem 01.07.2011 unverändert.
Ob und in welcher Höhe es sich lohnt, dass KfW-Wohneigentumsprogramm in die Gesamtfinanzierung einzubauen, richtet sich ganz individuell nach Ihren Rahmendaten.
Mehr Infos zu den KfW-Förderdarlehen finden Sie unter http://www.baufi-nord.de/html/kfw-darlehen.html
Donnerstag, 19. Mai 2011
Zinssenkung bei Forwarddarlehen
Einer unserer derzeit sehr günstigen Darlehenspartner für Forwarddarlehen hat am 18.05.2011 die Zinskonditionen über alle Zinsbindungsfristen um ca. 0,10% gesenkt. Damit gehen die ohnehin schon günstigen Forwardkonditionen nochmal -vergleichsweise- deutlich nach unten.
Die aktuellen Zinskonditionen für Forwraddarlehen finden Sie unter http://www.forwarddarlehen24.de/html/konditionen.html
Die aktuellen Zinskonditionen für Forwraddarlehen finden Sie unter http://www.forwarddarlehen24.de/html/konditionen.html
Freitag, 22. April 2011
Unzulässige Kontoführungsgebühren
Wie die Zeitschrift Finanztest in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten als unzulässig eingestuft. Grund sei, dass die Bank/Sparkasse das Darlehenskonto im eigenen Interesse führt (AZ 17 U 138/19).
Da auf der anderen Seite das Oberlandesgericht Stuttgart diese Kontoführungsgebühren als zulässig eingestuft hat und gegen dieses Urteil Revision eingelegt wurde, wird in nächster in letzter Instanz der Bundesgerichtshof darüber entscheiden.
Da auf der anderen Seite das Oberlandesgericht Stuttgart diese Kontoführungsgebühren als zulässig eingestuft hat und gegen dieses Urteil Revision eingelegt wurde, wird in nächster in letzter Instanz der Bundesgerichtshof darüber entscheiden.
Dienstag, 22. März 2011
Noch bis 30.04.2011: 0,30% Zinsrabatt auf KfW-Darlehen
Einer unserer Bankpartner (ING-DiBa) hat die "Rabattaktion" für KfW-Darlehen jetzt bis 30.04.2011 verlängert. Im Rahmen der Gesamtfinanzierung gibt es für die KfW-Programme 124, 141 und 153 (nur Effizienzhaus 70) einen "Rabatt" von 0,30% ("nominal") auf die allgemein üblichen Zinskonditionen.
Wichtig: von dem Zinsrabatt auf die KfW-Darlehen sollte man sich nicht blenden lassen. Ausschlaggebend sind die Kosten der Gesamtfinanzierung über die gesamte Darlehenslaufzeit.
Wichtig: von dem Zinsrabatt auf die KfW-Darlehen sollte man sich nicht blenden lassen. Ausschlaggebend sind die Kosten der Gesamtfinanzierung über die gesamte Darlehenslaufzeit.
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