Dieses KfW-Programm wird ab 01.04.2012 als deutlich vereinfachtes Produkt angeboten. Die förderfähigen Maßnahmen werden in sieben Förderbereichen übersichtlich dargestellt, wobei alle Maßnahmen einzeln oder kombiniert durchgeführt werden können. Mit diesem vereinfachten Programm können auch Maßnahmen gefördert werden, die bislang zum Teil im Programm Wohnraum Modernisieren mitfinanziert werden konnten. Weiterhin wird der neue
Standard „Altersgerechtes Haus“ bzw. „Altersgerechte Wohnung“ eingeführt. Für diesen Standard ist die Einbindung eines Sachverständigen erforderlich.
Außerdem ändert sich die Progammnummer: Nr. 159 (statt bisher 155)
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