Montag, 11. Oktober 2010

Neu: Darlehen mit Sonderkündigungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Ab sofort bietet einer unserer Finanzierungspartner ein Sonderkündigungsrecht ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung an. Gegen einen Konditionsaufschlag von 0,03 Prozentpunkten erhalten Darlehensnehmer das vertraglich zugesicherte Recht, das Darlehen vorzeitig zurückzahlen zu können, wenn eine der nachfolgenden Konstellationen eintritt:

  • Berufliche Mobilität: Bei einer Versetzung des Darlehensnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber bzw. bei Wahl eines neuen Arbeitgebers kann das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden. Die neue Adresse muss mindestens 50 Kilometer von der Adresse der finanzierten Immobilie entfernt sein. Bei altersbedingtem oder endgültigem Ausscheiden aus dem Berufsleben und dadurch bedingtem Umzug gilt die gleiche Regelung. Beide Regelungen gelten nicht beim Verkauf der Immobilie unter Verwandten

  • Krankheit oder Tod: Bei Eintritt einer längeren, ununterbrochenen Krankheit von mindestens sechs Monaten (auch Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe 1 oder als Unfall-Folge) bei einem Darlehensnehmer kann das Darlehen ebenfalls vorzeitig getilgt werden. Verstirbt einer der Darlehensnehmer kann das Darlehen ebenfalls vorzeitig getilgt werden

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