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Samstag, 24. März 2007

Banken: Weiterverkauf von Darlehen rechtens

Banken können ihre Darlehensforderungen ohne Zustimmung des Kreditnehmers an eine Verwertungsgesellschaft verkaufen (Anmerkung: das betrifft vor allem Darlehen, bei denen Kunden mit der Ratenzahlung im Rückstand sind). Der Kunde muss dann an den neuen Gläubiger zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ XI ZR 195/05).

Der Verkauf von Darlehen von Banken an Verwertungsgesellschaften, z.B. Lone Star, hat in der Vergangenheit für einige Aufregung gesorgt. Grund: die Aufkäufer von Darlehen versuchen natürlich, geld zu verdienen und gehen bei der Eintreibung der offenen Forderungen oftmals wesentlich härter vor als die Banken selbst.

Verbraucherschützer haben vor allem beklagt, dass der Verkauf der Forderungen einen Verstoss gegen das Bankgeheimnis und den Datenschutz darstellt. Dem hat der BGH wiedersprochen.

Hinweis dazu: abgesehen von "schlechten" Krediten, verkaufen einige Banken auch "normale" Darlehen als Paket gebündelt an Investoren. Auf diese Art refinanzieren sich diese Banken. Aufgrund der negativen Berichte über die Vorgehensweise von Investoren bei den "schlechten" Krediten, ist es verständlich, dass man als Kunde keine Bank möchte, die ihre Darlehen verkauft. Das Problem: man wird es nicht verhindern können. Selbst Banken, die heute "nie und nimmer" Darlehenspakete verkaufen, können morgen schon ganz anders denken und entscheiden. Und selbst wenn Banken insbesondere ihre schlechten Kredite nicht verkaufen: Auch die Banken selbst gehen bei der Eintreibung offener Forderungen zunehmend härter vor.

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