Die KfW senkt morgen, den 21. Mai 2014, ihre Konditionen im Wohneigentumsprogramm (124), beim Energieeffizient Bauen (153) sowie beim Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (167) jeweils um 0,10 Prozentpunkte.
Auch im Programm Altersgerecht Umbauen (159) werden die Kondition bei der 10-jährigen Sollzinsbindung um 0,10 Prozentpunkte gesenkt.
Informationen zu den verschiedenen KfW-Programmen finden Sie unter KfW-Förderprogramme
Hier finden Sie Neuigkeiten und unsere Expertenkommentare rund um das Thema Immobilien und Immobilienfinanzierungen. Herr Varlemann ist seit 1992 als Baufinanzierungsberater tätig und betreibt mehrere Internetseiten zu den Themen Immobilienfinanzierungen und Finanzen.
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Dienstag, 20. Mai 2014
Sonntag, 18. Mai 2014
Hessen plant Anhebung der Grunderwerbsteuer
Mit Hessen will ein weiteres Bundesland die Grunderwerbsteuer erhöhen. Die Grunderwerbsteuer soll von derzeit 5,0% auf 6,0% angehoben werden. Damit läge Hessen beim Grunderwerbsteuersatz knapp hinter Schleswig-Holstein an der Spitze bundesweit.
Als Grund für die Erhöhung nennt die Landesregierung ”leere Landeskassen”.
Als Grund für die Erhöhung nennt die Landesregierung ”leere Landeskassen”.
Mittwoch, 14. Mai 2014
BGH-Urteil zu Bearbeitungsgebühren bei Ratenkrediten
Der Bundesgerichtshof hat am 13.05.2014 in zwei Urteilen entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Konsumentenkrediten (Ratenkrediten) unzulässig sind. Dieses Urteil ist allerdings nicht auf Bearbeitungsgebühren bei Immobilienfinanzierungen anzuwenden.
In Erwartung dieses Urteils, verzichten viele Banken und Sparkassen schon seit längerem auf die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr (gerade auch bei Immobilienfinanzierungen).
Wenn Sie ab Anfang 2011 einen Ratenkredit in Anspruch genommen und Bearbeitungsgebühren gezahlt haben, können Sie diese Bearbeitungsgebühren zurückverlangen. Dazu reicht in der Regel ein einfaches Anschreibens an die darlehensgebende Bank. Dieses Schreiben sollte die Höhe der Bearbeitungsgebühr und den Hinweis auf des BGH-Urteil enthalten.
Urteile des XI. Zivilsenats vom 13.5.2014 - XI ZR 405/12
Urteil des XI. Zivilsenats vom 13.5.2014 - XI ZR 170/13
In Erwartung dieses Urteils, verzichten viele Banken und Sparkassen schon seit längerem auf die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr (gerade auch bei Immobilienfinanzierungen).
Wenn Sie ab Anfang 2011 einen Ratenkredit in Anspruch genommen und Bearbeitungsgebühren gezahlt haben, können Sie diese Bearbeitungsgebühren zurückverlangen. Dazu reicht in der Regel ein einfaches Anschreibens an die darlehensgebende Bank. Dieses Schreiben sollte die Höhe der Bearbeitungsgebühr und den Hinweis auf des BGH-Urteil enthalten.
Urteile des XI. Zivilsenats vom 13.5.2014 - XI ZR 405/12
Urteil des XI. Zivilsenats vom 13.5.2014 - XI ZR 170/13
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