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Mittwoch, 14. Mai 2014

BGH-Urteil zu Bearbeitungsgebühren bei Ratenkrediten

Der Bundesgerichtshof hat am 13.05.2014 in zwei Urteilen entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Konsumentenkrediten (Ratenkrediten) unzulässig sind. Dieses Urteil ist allerdings nicht auf Bearbeitungsgebühren bei Immobilienfinanzierungen anzuwenden.

In Erwartung dieses Urteils, verzichten viele Banken und Sparkassen schon seit längerem auf die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr (gerade auch bei Immobilienfinanzierungen).

Wenn Sie ab Anfang 2011 einen Ratenkredit in Anspruch genommen und Bearbeitungsgebühren gezahlt haben, können Sie diese Bearbeitungsgebühren zurückverlangen. Dazu reicht in der Regel ein einfaches Anschreibens an die darlehensgebende Bank. Dieses Schreiben sollte die Höhe der Bearbeitungsgebühr und den Hinweis auf des BGH-Urteil enthalten.

Urteile des XI. Zivilsenats vom 13.5.2014 - XI ZR 405/12 
Urteil des XI. Zivilsenats vom 13.5.2014 - XI ZR 170/13

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