Dieses Blog durchsuchen

Sonntag, 27. Juli 2008

Neubau: Helfer versichern!

Wer neu baut, umbaut oder modernisiert und auf die tatkräftige Unterstützung von Freunden, Bekannten oder Arbeitskollegen setzt, sollte unbedingt daran denken, dieser Helfer bei der Bauberufsgenossenschaft anzumelden!

Für den Versicherungsschutz ist es ohne Belang, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird oder nicht. Verantwortlich ist der Bauherr, der Helfer beschäftigt. Er gilt im Sinne des Sozialgesetzbuches IIV als „Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten“ – und hat alle Verpflichtungen eines Unternehmers gegenüber der Bau-Berufsgenossenschaft zu erfüllen.

Die für Prämien bei der Berufsgenossenschaft richten sich dabei nach den Arbeitsstunden und dem jeweiligen Satz der Bau-Berufsgenossenschaft. Die Sätze liegen zwischen 1,30 und 1,72 Euro. Hundert Arbeitsstunden von Freunden kosten den Bauherren also zwischen 130 und 172 Euro. Schummeln bei den Arbeitsstunden nutzt nichts: Sind die Angaben nicht plausibel, kann der Versicherer schätzen. Außerdem kann auch bei einem Verstoß gegen die Nachweispflichten ein Bußgeld verhängt werden.

Wichtig: Bauherr und Bauherrin müssen sich selbst nicht versichern, können dies aber freiwillig tun.

Spätestens innerhalb einer Woche nach Baubeginn muss der Bauherr alle auf seiner Baustelle beschäftigten Helfer bei der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft anmelden (§ 192 Sozialgesetzbuch VII). Versäumt der Bauherr die Anmeldung, droht ihm ein Bußgeld bis zu 2500 Euro (§ 209 SGB VII).

Keine Kommentare: