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Dienstag, 14. April 2009

Grundsteuer für Selbstnutzer verstösst nicht gegen das Grundgesetz

Die Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben. Eine Familie mit 3 Kindern aus Krefeld hatte dagegen beom Bundesverfassungsgericht geklagt, weil diese Form der Steuer nicht dem "Leistungsprinzip" entspräche.

Die Richer in Karlsruhe haben diese Klage nun zurückgewiesen. Es sei durchaus in Ordnung, wenn bei dieser Form der Steuer keine Rücksicht auf die persönlichen Lebensverhältnisse der Grundbesitzer genommen wird (AZ Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1334/07)

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