Hier finden Sie Neuigkeiten und unsere Expertenkommentare rund um das Thema Immobilien und Immobilienfinanzierungen. Herr Varlemann ist seit 1992 als Baufinanzierungsberater tätig und betreibt mehrere Internetseiten zu den Themen Immobilienfinanzierungen und Finanzen.
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Montag, 29. September 2014
KfW: Übergangsregelung für Energiesachverständige endet...
Seit dem 01.06.2014 muss für die Beantragung der Förderprogramme des Bundes verbindlich die Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de angewendet werden. Von einem Energiesachverständigen aus der Expertenliste ordnungsgemäß bestätigte Anträge enthalten eine 15-stellige Identifikationsnummer, die sogenannte BzA-ID. Bislang galt eine Übergangsregelung, in deren Rahmen auch noch Finanzierungsanträge ohne diese Identifikationsnummer eingereicht werden konnten. Diese Übergangsregelung endet nun Ende September. Ab dem 1. Oktober 2014 bearbeitet die KfW nur noch Anträge, bei denen die „Online-Bestätigungen zum Antrag“ mit „BzA-ID“ eingereicht wurden.
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