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Montag, 3. September 2018

Immobilienfinanzierungen trotz Wandlungsrecht machbar...

Seit Umsetzung der sog. Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März 2016 kämpfen Verbraucher (aber auch Banken) mit dem sog. Wandlungsrecht. Dieses Wandlungsrecht steht allen Verbrauchern zu, die in einem EU-Land leben, das nicht den Euro als Landeswährung hat, und die ein Darlehen in Euro aufnehmen. Mn sollte eher schreiben "aufnehmen wollen", denn keine deutsche Bank bietet in diesem Fall ein Darlehen an.

Wir haben uns auf Immobilienfinanzierungen für Steuerausländer, Gebietsfremde, Devisenausländer und Genzgänger spezialisiert und mehrere Möglichkeiten gefunden, in Deutschland eine Immobilie trotz Wandlungsrecht zu finanzieren.

Die Möglichkeiten sind -zugegeben- stark beschränkt, aber immerhin gibt es Lösungen. Und wir haben sogar eine Möglichkeite gefunden, das Wandlungsrecht vertraglich auszuschließen. Das ist insoweit von Bedeutung als wir so auch  über unsere Bankpartner längere Sollzinsbindungen/Zinsfestschreibungen von bis zu 10 Jahren anbieten können.

Wenn Sie mehr Informationen zu diesem Thema wünschen und/oder ein konkretes Finanzierungsvorhaben besprechen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Sie erreichen uns wie folgt:

Telefon: +49 4534-298470
E-Mail: olaf varlemann@baufi-nord.de 
 

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