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Dienstag, 27. November 2007

Maklervertrag jederzeit kündbar

Maklerverträge zur Vermittlung von Immobilien können grundsätzlich jederzeit ohne Begründung fristlos gekündigt werden, ohne dass der Kunde etwas zahlen müsste.

Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden.Das Gericht verurteilte ein Maklerunternehmen, an den Kunden die einbehaltene Vorauszahlung zurückzuzahlen (Az.: 30 C 891/07-45).

Der Kunde hatte mit dem Unternehmen zunächst vereinbart, den Wert seiner Immobilie festzustellen und danach einen Kaufinteressenten zu suchen. Kurze Zeit nach Vertragsabschluss entschied er sich aus nicht bekannten Gründen anders und machte den Vertrag rückgängig. Die Firma bestand jedoch auf Vertragserfüllung und behielt die Vorauszahlung ein.

Laut Urteil handelt es sich aber bei der Vermittlung von Immobilien um "Dienste höherer Art", die "nur aufgrund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen". Daraus ergebe sich die Berechtigung des Kunden, die Zusammenarbeit jederzeit ohne triftigen Grund beenden zu können. Anspruch auf Honorar habe die Firma nur dann, wenn bis zu diesem Zeitpunkt schon konkrete Leistungen erbracht worden seien, urteilte das Gericht.

Quelle: Die Süddeutsche v. 27.11.2007

Montag, 26. November 2007

DG-HYP trennt sich von Privatkundengeschäft

Die DG-Hyp war lange das Spitzeninstitut der Volks- und Raiffeisenbanken für die Immobilienfinanzierungen. Wirtschaftlich gesund war sie trotzdem nicht. Das sollte die Fusion mit der ebenfalls genossenscahftlich ausgerichteten Münchener Hypothekenbank ändern, allerdings scheiterte diese Fusion im Oktober.

Die DG-Hyp gibt jetzt das gesamte Privatkundengeschäft an die Bausparkasse Schwäbisch-Hall ab. Bereits laufende Verträge bleiben bei der DG-Hyp. Im Neugeschäft will man nur noch gewerbliche Immobilienfinanzierungen mit einem Volumen von mind. je 3 Mio Euro abwickeln. Das ganze geht einher mit einem massiven Abbau von Arbeitsplätzen (von rund 500 Mitarbeitern solen 150 gehen).

Wir raten Privatkunden der DG-Hyp bestehende Darlehen möglichst umzuschulden. Der Jobabbau wird sicher vor allem zu Lasten des Service bei den Privatkunden gehen. Ausserdem kann es sei, dass die DG-HYP wechselwilligen Kunden jetzt Kündigungsangebote zu günstigen Konditionen macht (z.B. durch eine geringe Vorfälligkeistentschädigung). Es lohnt sich auf jeden Fall, sich darum zu kümmern!

Sonntag, 11. November 2007

Auswirkungen der Inflation für Immobilienbesitzer

In der Tagespresse wimmelt es derzeit von Berichten über die Auswirkungen der zuletzt vergleichsweise stark anziehenden Teuerungsrate, auch Inflation genannt. Die meisten dieser Artikel gehen darauf ein, was die Inflationsrate von derzeit rund 2,6 % (Durchschnitt der letzten 50 Jahre lag bei rund 2,85) insbesondere für Sparer und Kapitalanleger bedeutet.

Aber was bedeutet die Infaltion für Immobilienbesitzer oder die, die es jetzt werden wollen?

Die Infaltionsrate gibt wieder, wie sich der Wert des Geldes entwickelt. Heisst: was bekomme ich heute für einen Euro und was bekommen ich in einem, in fünf oder in 20 Jahren für einen Euro? Umgekehrt bedeutet es: was muss ich heute oder in fünf oder in 20 Jahren für eine bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung zahlen?

Die Teuerungsrate trifft Immobilienbesitzer zunächst einmal an zwei Stellen:

1. bei den Nebenkosten, die sich teilweise sogar stärker verteuern als die allgemeine Teuerungsrate (siehe Öl, Gas, Strom und weitere Nebenkosten)

2. bei den Kosten für die Wartung und Instandhaltung, denn auch die Kosten für der Schornsteinfeger, Handwerksunternehmen oder Baumaterial steigen.

Diese Kostensteigerungen sollte man mit einplanen. Das gilt insbesondere für Immobilienbesitzer, die -vernünftigerweise- auf künftige Modernisierungsmaßnahmen hinsparen wollen. Eine neue Heizung, ein neues Dach o.ä. werden in 5 oder 10 Jahren nicht mehr zu dem Preis zu haben sein wie heute. Da hilft nur eins: die Sparraten für solche Maßnahmen einmal jährlich dynamisieren, also der Teuerungsrate anpassen bzw. die Kosten in z.B. 10 Jahren hochrechnen und auf diesen Betrag hinsparen.

Inflationsschutz durch Immobilie?

Immobilien gelten in Deutschland als wertbeständig, aber bieten sie auch Schutz vor der Inflation? Das ist ein sehr zweischneidiges Schwert, denn der Wert einer Immobilie und dessen Entwicklung hängt von zahlreichen Faktoren ab, die grundsätzlich nichts mit der allgemeinen Teuerungsrate zu tun haben. Der Wert einer Immobilie hängt vor allem von der Art, Lage und dem Zustand dieser Immobilie ab. Wer einen Altbau in der "Pampa" erwirbt und diesen über Jahre eher schlecht als recht pflegt und modernisiert, kann sicher nicht mit Wertsteigerungen rechnen - im Gegenteil. Wer aber beispielsweise in einer Großstadt neu baut, kann zumindest auf einen stabilen Wert hoffen. Aber wie gesagt: der Wert einer Immobilie und dessen Entwicklung wird von vielen Faktoren beeinflusst. Eine goldene Regel gibt es nicht.

Samstag, 27. Oktober 2007

Riester für Wohneigentum

(Diese Beitrag wurde am 14.11.2007 inhaltlich geändert/ergänzt)

Da steht es wieder in der Tagespresse: Bundesregierung plant Riester-Förderung für Wohneigentum. Super!

Weniger super ist allerdings, dass das "wie" und das "was" (wie es sich jetzt darstellt) scheinbar deutlich von der Lobby der Bausparkassen beeinflusst wird. Wittert da jemand seine Chance, ein -derzeit- unattraktiv gewordenes Produkt wiederzubeleben?!


So wie es aussieht, wird wohl erst im Laufes des ersten Halbjahres 2008 feststehen, wie die Riester-Förderung für Wohneigentum genau aussieht. Wer zielgerichtet "riestern" will, sollte also noch abwarten, was am Ende dabei herauskommt und nicht jetzt irgendwelche Verträge abschliessen.

Sonntag, 21. Oktober 2007

Nur noch bis 09.11.2007: Forwarddarlehen ohne Zinszuschlag

Am 09.11.2007 läuft die Sonderaktion eines unserer Bankpartner entgültig aus. Bis dahin wird noch auf den sonst obligatorischen Zinszuschlag für Forwarddarlehen verzichtet. Ab dem 09.11.2007 dürften sich damit insbesondere Forwarddarlehen mit einer Vorlaufzeit von bis zu 36 Monaten verteuern.

Weitere Informationen oder Angebotsunterlagen bekommen Sie unter der Rufnummer 0 40 - 611 35 581 (Herr Varlemann) oder per E-Mail unter info@baufi-nord.de .

Unglaublich: BHW kündigt Bausparverträge

Laut verschiedenen Presseberichten hat die Bausparkasse BHW rund 7.000 mit bis zu 5%hochverzinste und voll angesparte Bausparverträge einseitig gekündigt. Das BHW möchte damit Kunden loswerden, die den Bausparvertrag als reine Kapitalanlage betrachten und nie vor hatten, zu bauen bzw. das Darlehen in Anspruch zu nehmen.

Die Fachleute streiten sich jetzt, ob eine solche Kündigung durch das BHW rechtens ist. Wie auch immer diese Frage am Ende beantwortet wird: auch andere Bausparkassen haben mit alten hochverzinsten Verträgen ein Problem, kommen aber trotzdem nicht auf den Gedanken zu kündigen.

Ist das Ausdruck der Geschäftspolitik des BHW? Dann sollte man dort wahrscheinlich keine Haus finanzieren, denn vielleicht wird man ja ganz schnell zu einem Kunden, den das BHW nicht mehr haben will.

Dienstag, 16. Oktober 2007

Neu: Finanzierung von Gewerbeimmobilien

Ab sofort vermittelt das Beraterteam von baufi-nord.de auch gewerbliche Immobilienfinanzierungen auf der Basis von sog. Objektfinanzierungen.

Was sind Objektfinanzierungen?
Bei sog. Objektfinanzierungen steht die zu finanzierende Immobilie im Mittelpunkt der Kreditentscheidung. Die persönliche Bonität des/der Darlehensnehmer(s) ist zweitrangig (die Bonität muss in Ordnung sein, d.h. dass Schufa- und Creditreformauskunft keine Negativmerkmale enthalten dürfen). Ansonsten unterscheidet sich eine Objektfinanzierung nicht von anderen Darlehen (= Annuitätendarlehen mit festen Zins- und Tilgungsraten).

Was wird finanziert?
Finanziert werden (fast) alle gewerblich genutzten Immobilien, insbesondere auch Immobilien, mit denen Banken normalerweise erhebliche Probleme haben, z.B.

- (Lager-)Hallen
- Hotels und Pensionen
- Restaurants und Gaststätten
- kleinere Einkaufszentren und einzelne Ladenlokale
- kleinere Bürogebäude und einzelne Büroräume
- usw.

Ausführliche Informationen finden Sie auf unseren Webseiten
www.objektfinanzierungen.de/index.html oder http://www.gewerbefinanzierung.de/