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Mittwoch, 9. Oktober 2013

Umschuldungen: Kosten für Banken- und Sicherheitenwechsel werden meistens überschätzt

Wenn bei Ihnen in den kommenden Wochen die Sollzinsbindung (Zinsfestschreibung) endet, haben Sie sicher schon Angebote für eine Anschlussfinanzierung von Ihrer Bank bzw. Ihrem Darlehensgeber erhalten. In den Angeboten, die Banken und Sparkassen an ihre Kunden schicken (oder in den anschließenden Gesprächen), wird gerne darauf hingewiesen, dass der Wechsel der Bank "mit erheblichen Kosten verbunden" ist. Die könnten Sie sich sparen, wenn Sie einfach bei der alten Bank bleiben. Das klingt einleuchtend, hat aber einen kleinen Haken: es ist schlicht falsch.

Wer umschuldet und den Darlehensgeber wechselt, muss natürlich auch die Sicherheiten in Form der im Grundbuch eingetragenen Grundschulden auf den neuen Darlehensgeber übertragen. Dazu könnte man die alten Grundschulden löschen und neue eintragen. Das wird allerdings tatsächlich teuer, den Löschung und Neueintragung von Grundschulden schlagen mit Gebühren in Höhe von ca. 0,5% des Grundschuldbetrages zu Buche. Um diese Notar- und Gerichtskosten zu sparen, haben Banken, Sparkassen und andere Darlehensgeber quasi stillschweigend vereinbart, dass die Grundschulden nicht gelöscht und neu eingetragen, sondern nur abgetreten werden müssen. Bei dieser Abtretung (von der alten an die neue Bank) muss nur die Unterschrift der abtretenden Bank notariell beurkundet werden. Das kostet ca. 150 Euro. Hinzukommen noch ein paar Gerichtskosten für die Eintragung der Abtretung im Grundbuch. Das war´s!

Es gibt nur sehr wenig Darlehensgeber, die die Abtretung von Grundschulden nicht akzeptieren (dabei handelt es sich vor allem um Versicherungsgesellschaften). Auf der anderen Seite haben wird es aber noch nicht erlebt, dass ein Darlehensgeber sich weigert, zu seinen Gunsten eingetragene Grundschulden an eine andere Bank abzutreten.

Mehr Infos zum Thema Umschuldung und Anschlussfinanzierung finden Sie auf unserer Internetseite in unserem Ratgeber Umschuldung.

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