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Donnerstag, 11. Februar 2016

KfW: Förderung für KfW-70-Häuser endet zum 31.03.2016

An dieser Stelle möchten wir alle künftigen Bauherren nochmals daran erinnern, dass sog. "KfW70-Häuser" nur noch bis 31.03.2016 über das KfW-Programm "Energieeffizient Bauen" (Nr. 153) gefördert werden. Bis zu diesem Tag muss der Antrag bei der KfW vorliegen.

Wer ein sog. "KfW55-Haus" (oder besser) bauen will, sollte ggf. den 01.04.2016 abwarten und erst dann den Antrag bei der KfW bzw. dem durchleitenden Bankinstitut stellen, Ab diesem Termin erhöht die KfW den maximalen Förderbetrag von derzeit 50.000 auf 100.000 Euro je Wohneinheit und bietet außerdem -erstmals- auch eine 20jährige Sollzinsbindung für dieses Programm an. Wir sind im übrigen selbst sehr gespant, wie die Konditionen für die 20jährige Zinsbindung aussehen werden.

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