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Mittwoch, 3. August 2016

Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Schutz vor Überschuldung im Alter angemessen?

Die sog, "Wohnimmobilienkreditrichtlinie" (genauer die damit verbundenen Gesetzesänderungen) schreiben vor, dass Immobiliardarlehen (auch das ein neuer Begriff) bis Erreichen des Rentenalters getilgt sein müssen. Ist das nicht der Fall, müssen Verbraucher nachweisen, dass ihre Alterseinkünfte nach heutigem Maßstab ausreichen, um die verbleibende Finanzierungsbelastung auch im Alter tragen zu können.

Diese Vorgabe(n) sorgen derzeit für viel Aufsehen. Banken, Sparkassen und andere Darlehensgeber beklagen, dass Immobilienfinanzierungen für ältere Mitbürger schwieriger oder gar unmöglich geworden sind. Das stimmt (wenn auch sicher nicht in dem Ausmaß, wie es gerne behauptet wird), aber ist es deswegen falsch?

Der Gesetzgeber will mit diesen Vorgaben verhindern, dass Menschen sich über das Rentenalter hinaus verschulden bzw.

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