Dieses Blog durchsuchen

Dienstag, 28. Februar 2017

Widerrufsjoker bei ab 2010 geschlossenen Darlehensverträgen

Wer ab dem Juni 2010 ein Immobiliendarlehen mit einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat, hat ggf. ein Schlupfloch, um aus dem Vertrag herauszukommen und anderswo günstiger zu finanzieren.

Möglich machen dies Fehler in der Widerrufsbelehrung des jeweiligen Darlehensvertrags sofern dieser zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen wurde. Ein Widerruf älterer Darlehensverträge ist seit dem 22.06.2016 nicht mehr möglich.

Besonders interessant ist dieser Widerrufsjoker für alle, die ihr Darlehen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zurückgezahlt haben. Sind die Widerrufsbelehrung oder die Verbraucherpflichtinformationen fehlerhaft, besteht die Möglichkeit, sich diese Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen!

Wer prüfen will, ob er so aus einem noch laufenden Darlehensvertrag aussteigen oder sich die Vorfälligkeitsentschädigung wiederholen kann, sollte unbedingt Kontakt zu einer der Verbraucherzentralen oder einem Fachanwalt für Bankenrecht aufnehmen. 

Keine Kommentare: