Befristete Arbeitsverhältnisse sind inzwischen weit verbreitet und schon fast der Normalfall. Nur leider haben viele Banken, Sparkasse und andere Darlehensgeber dies noch nicht realisiert. Wer mit einem befristeten Arbeitsvertrag in der Tasche auf der Suche nach einer Baufinanzierung ist, steht häufig vor verschlossenen Türen und bekommt eine mehr oder weniger freundliche Absage.
Den meisten Banken ist nicht einmal bekannt bzw. bewusst, dass es gerade in Kleinbetrieben aufgrund der Kündigungssschutzregeln eigentlich gar keine Rolle spielt, ob jemand dort befristet oder unbefristet angestellt ist.
Ich muss immer schmunzeln, wenn ich in die Finanzierungsrichtlinien von Banken schaue und dann lese "Befristete Arbeitsverhältnisse werden nur akzeptiert, wenn diese in der Branche üblich sind, also (beispielsweise) bei Ärzten, Vorständen und Professoren". Dort hat sich noch nicht herumgesprochen, dass befristete Arbeitsverhältnisse eben auch für "normale" Angestellte und in vielen Branchen inzwischen der Normalfall sind.
Aber zum Glück haben wir genügend Finanzierungspartner, die im 21. Jahrhundert angekommen und keine Probleme mit befristeten Arbeitsverhältnissen haben.
Mehr Infos zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite unter Baufinanzierung trotz befristetem Arbeitsvertrag
Hier finden Sie Neuigkeiten und unsere Expertenkommentare rund um das Thema Immobilien und Immobilienfinanzierungen. Herr Varlemann ist seit 1992 als Baufinanzierungsberater tätig und betreibt mehrere Internetseiten zu den Themen Immobilienfinanzierungen und Finanzen.
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Mittwoch, 1. Oktober 2014
Dienstag, 30. September 2014
Baufinanzierungen für Zeitsoldaten: nicht immer einfach
Viele #Zeitsoldaten mir kurzer #Restdienstzeit haben oft Probleme, eine passende #Baufinanzierung zu finden. Schuld daran ist die verbreitete Geschäftspolitik von Banken, Zeitsoldaten so zu behandeln wie wie Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsverhältnis. Und da winken leider viele Banken, Versicherer und Landesförderinstitute grundsätzlich ab.
Wir haben allerdings eine Reihe von Bankpartnern, die kein Problem mit #Immobilienfinanzierungen für Zeitsoldaten haben. Und das gilt nicht nur für Offiziere mit Studium, sonder auch für Unteroffziere und Mannschaftsdienstgrade.
Mehr Infos zum Thema Baufinanzierung für Zeitsoldaten finden Sie auf unserer Webseite unter http://www.baufi-nord.de/html/baufinanzierung_zeitsoldaten.html
Wir haben allerdings eine Reihe von Bankpartnern, die kein Problem mit #Immobilienfinanzierungen für Zeitsoldaten haben. Und das gilt nicht nur für Offiziere mit Studium, sonder auch für Unteroffziere und Mannschaftsdienstgrade.
Mehr Infos zum Thema Baufinanzierung für Zeitsoldaten finden Sie auf unserer Webseite unter http://www.baufi-nord.de/html/baufinanzierung_zeitsoldaten.html
Montag, 29. September 2014
KfW: Übergangsregelung für Energiesachverständige endet...
Seit dem 01.06.2014 muss für die Beantragung der Förderprogramme des Bundes verbindlich die Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de angewendet werden. Von einem Energiesachverständigen aus der Expertenliste ordnungsgemäß bestätigte Anträge enthalten eine 15-stellige Identifikationsnummer, die sogenannte BzA-ID. Bislang galt eine Übergangsregelung, in deren Rahmen auch noch Finanzierungsanträge ohne diese Identifikationsnummer eingereicht werden konnten. Diese Übergangsregelung endet nun Ende September. Ab dem 1. Oktober 2014 bearbeitet die KfW nur noch Anträge, bei denen die „Online-Bestätigungen zum Antrag“ mit „BzA-ID“ eingereicht wurden.
Donnerstag, 17. Juli 2014
Hessen. Grunderwerbsteuer steigt auf 6 Prozent
Im Bundesland Hessen gilt ab dem 01. August 2014 ein neuer Grunderwerbsteuersatz. Die hessische Landesregierung hat am 16.07.2014 beschlossen, die Grunderwerbsteuer in Hessen schon mit Wirkung ab dem 01.08.2014 von derzeit 5% auf dann 6% zu erhöhen.
Der neue (höhere) Grunderwerbsteuersatz betrifft alle Immobilienkäufer, die ab dem 01.08.2014 einen notariellen Kaufvertrag unterschreiben.
Der neue (höhere) Grunderwerbsteuersatz betrifft alle Immobilienkäufer, die ab dem 01.08.2014 einen notariellen Kaufvertrag unterschreiben.
Dienstag, 8. Juli 2014
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Banken und Versicherer mauern bei Umschuldung...
Für viele private Bauherren und Immobilienbesitzer ist eine falsche Widerrufsbelehrung das Zaubermittel, um bestehende Baudarlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu "kündigen" (bzw. zu widerrufen) und diese zu den aktuell günstigen Zinssätzen umzuschulden. Allerdings sollte man sich als Verbraucher darauf einstellen, dass man nach einem solchen Widerruf nicht bei allen Banken oder Versicherern willkommen ist.
Die ING-DiBa, die Ergo-Versicherung, Axa-Versicherung und die Allianz Versicherung lehnen Umschuldungen von Darlehen, die wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung gekündigt bzw. widerrufen werden, grundsätzlich ab. Und das gilt nicht nur für Darlehen im eigenen Haus, sondern auch für die Umschuldung von Darlehen bei anderen Banken, Bausparkassen, Versicherungsgesellschaften usw. Die Logik, die dahintersteht, ist simpel: man möchte nicht der nächste sein, bei dem diese Kunden später nach einem juristischen Schlupfloch suchen, um aus laufenden Darlehensverträgen auszusteigen.
Auch andere Banken und vor allem Versicherer lehnen Umschuldungen von widerrufenen Darlehen ab, allerdings erfolgt das meist unter einem Vorwand und noch so offen und direkt wie es ING-DiBa und Allianz Versicherung machen.
Dass die ING-DiBa derartige Umschuldungen nicht anbietet, ist kein großer Verlust. Die Zinskonditionen der ING-DiBa sind derzeit eh nur Mittelmaß. Etwas anders sieht es schon bei der Allianz und einigen anderen Versicherern aus. Diese bieten derzeit sehr gute Konditionen, insbesondere für Darlehen mit einer Zinsbindung von 15 oder mehr Jahren.
Aber selbst wenn Bank X beispielsweise 0,25% teurer ist als Allianz und Co, lohnen sich Widerruf und Umschuldung trotzdem immer noch.
Die ING-DiBa, die Ergo-Versicherung, Axa-Versicherung und die Allianz Versicherung lehnen Umschuldungen von Darlehen, die wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung gekündigt bzw. widerrufen werden, grundsätzlich ab. Und das gilt nicht nur für Darlehen im eigenen Haus, sondern auch für die Umschuldung von Darlehen bei anderen Banken, Bausparkassen, Versicherungsgesellschaften usw. Die Logik, die dahintersteht, ist simpel: man möchte nicht der nächste sein, bei dem diese Kunden später nach einem juristischen Schlupfloch suchen, um aus laufenden Darlehensverträgen auszusteigen.
Auch andere Banken und vor allem Versicherer lehnen Umschuldungen von widerrufenen Darlehen ab, allerdings erfolgt das meist unter einem Vorwand und noch so offen und direkt wie es ING-DiBa und Allianz Versicherung machen.
Dass die ING-DiBa derartige Umschuldungen nicht anbietet, ist kein großer Verlust. Die Zinskonditionen der ING-DiBa sind derzeit eh nur Mittelmaß. Etwas anders sieht es schon bei der Allianz und einigen anderen Versicherern aus. Diese bieten derzeit sehr gute Konditionen, insbesondere für Darlehen mit einer Zinsbindung von 15 oder mehr Jahren.
Aber selbst wenn Bank X beispielsweise 0,25% teurer ist als Allianz und Co, lohnen sich Widerruf und Umschuldung trotzdem immer noch.
Montag, 7. Juli 2014
Focus-Online: Banken zocken Hauseigentümer bei Krediten ab (?)
Bei Focus-Online kann man regelmäßig zumeist sehr banale Artikel zum Thema "Immobilien" (Bauen, Kaufen, Finanzieren usw.) lesen. Das ist wahrscheinlich dem Umstand geschuldet, dass man bei Focus-Online die vorderen Plätze in den Suchergebnissen bei Google und anderen Suchmaschinen belegen will, um so am Ende noch ein paar Werbeeinnahmen mehr verbuchen zu können.
Und gestern war es dann mal wieder so weit. Besucher von Focus-Online konnten lesen, dass Kunden von den Banken beim Thema Vorfälligkeitsentschädigung gnadenlos abgezockt werden. Das sagt laut Artikel nicht Focus-Online, sondern ist die feste Überzeugung der Verbraucherzentralen, die zu diesem Thema heute eine Untersuchung vorstellen wollen.
"In vielen Fällen gehe es um hunderttausend Euro...."
Sicher: wer vor beispielsweise 5 Jahren ein Darlehen mit einer 10jährigen Zinsbindung aufgenommen hat und dieses vorzeitig zurückzahlt, kriegt Magenschmerzen, wenn er auf die Vorfälligkeitsentschädigung schaut. Die ist dank des aktuell niedrigen Zinsniveaus ziemlich happig, aber "hundertausend Euro"? Dahinter müsste schon ein Darlehen in zweistelliger Millionenhöhe stehen.
"Die von Kreditinstituten erhobene "Vorfälligkeitsentschädigung" für Zinszahlungen.....seien in fast zwei Dritteln der Fälle "signifikant überhöht". Grund sei unter anderem, dass häufig vertraglich vereinbarte Sondertilgungsmöglichkeiten "in rechtswidriger Weise" von der Kalkulation ausgenommen würden..."
Die Autoren dieses Artikel verkennen - ebenso wie die Verbraucherzentralen- dass es (noch) keine Urteile gibt, die Banken oder andere Darlehensgeber dazu verpflichten, die Sondertilgungsmöglichkeiten in der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen. Dieses Thema ist bei Juristen, Banken und Verbraucherschützern höchst umstritten.
In meiner mehr als 20jährigen Tätigkeit als Baufinanzierungsberater und Baufinanzierungsvermittler habe ich vergleichsweise wenig Kunden gehabt, die ihre Darlehen vorzeitig abgelöst haben. Ich kann mich dabei nur an einem einzigen Fall erinnern, in dem mir die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) deutlich zu hoch vorkam. Hier half ein Dreizeiler an die Bank mit der Bitte, die Berechnungsmethode offen zu legen. Dieser Bitte kam die Bank kurzfristig nach und reduzierte die verlangte VFE und gut ein Drittel. Das kann man natürlich auch als "versuchte Abzocke" werten.
Ich empfehle jedem betroffenen Kunden, die Vorfälligkeitsentschädigung nachrechnen/prüfen zu lassen. Bis jetzt hatte ich auf Grundlage der Rückmeldungen von Kunden allerdings nicht den Eindruck, dass -zumindest die von mir vermittelten Banken- hier gnadenlos Kunden abzocken. Wenn Magazine wie Spiegel-Online oder Focus-Online dieses Bild in der Öffentlichkeit zeichnen, so halte ich persönlich es für übertrieben.
Olaf Varlemann
Bankkaufmann
Inhaber von baufi-nord.de
Und gestern war es dann mal wieder so weit. Besucher von Focus-Online konnten lesen, dass Kunden von den Banken beim Thema Vorfälligkeitsentschädigung gnadenlos abgezockt werden. Das sagt laut Artikel nicht Focus-Online, sondern ist die feste Überzeugung der Verbraucherzentralen, die zu diesem Thema heute eine Untersuchung vorstellen wollen.
"In vielen Fällen gehe es um hunderttausend Euro...."
Sicher: wer vor beispielsweise 5 Jahren ein Darlehen mit einer 10jährigen Zinsbindung aufgenommen hat und dieses vorzeitig zurückzahlt, kriegt Magenschmerzen, wenn er auf die Vorfälligkeitsentschädigung schaut. Die ist dank des aktuell niedrigen Zinsniveaus ziemlich happig, aber "hundertausend Euro"? Dahinter müsste schon ein Darlehen in zweistelliger Millionenhöhe stehen.
"Die von Kreditinstituten erhobene "Vorfälligkeitsentschädigung" für Zinszahlungen.....seien in fast zwei Dritteln der Fälle "signifikant überhöht". Grund sei unter anderem, dass häufig vertraglich vereinbarte Sondertilgungsmöglichkeiten "in rechtswidriger Weise" von der Kalkulation ausgenommen würden..."
Die Autoren dieses Artikel verkennen - ebenso wie die Verbraucherzentralen- dass es (noch) keine Urteile gibt, die Banken oder andere Darlehensgeber dazu verpflichten, die Sondertilgungsmöglichkeiten in der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen. Dieses Thema ist bei Juristen, Banken und Verbraucherschützern höchst umstritten.
In meiner mehr als 20jährigen Tätigkeit als Baufinanzierungsberater und Baufinanzierungsvermittler habe ich vergleichsweise wenig Kunden gehabt, die ihre Darlehen vorzeitig abgelöst haben. Ich kann mich dabei nur an einem einzigen Fall erinnern, in dem mir die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) deutlich zu hoch vorkam. Hier half ein Dreizeiler an die Bank mit der Bitte, die Berechnungsmethode offen zu legen. Dieser Bitte kam die Bank kurzfristig nach und reduzierte die verlangte VFE und gut ein Drittel. Das kann man natürlich auch als "versuchte Abzocke" werten.
Ich empfehle jedem betroffenen Kunden, die Vorfälligkeitsentschädigung nachrechnen/prüfen zu lassen. Bis jetzt hatte ich auf Grundlage der Rückmeldungen von Kunden allerdings nicht den Eindruck, dass -zumindest die von mir vermittelten Banken- hier gnadenlos Kunden abzocken. Wenn Magazine wie Spiegel-Online oder Focus-Online dieses Bild in der Öffentlichkeit zeichnen, so halte ich persönlich es für übertrieben.
Olaf Varlemann
Bankkaufmann
Inhaber von baufi-nord.de
Donnerstag, 3. Juli 2014
Schleswig-Holstein: neue Richtlinien für die soziale Wohnungsbau- und Eigenheimförderung
Heute hat die Investitionsbank Schleswig-Holstein die seit 01.07.2014 geltenden neuen Richtlinien für die Förderung und Schaffung von Wohneigentum (Soziale Wohnungsbauförderung) veröffentlicht.
Wir sind gerade dabei, die Änderungen und Neuerungen zu analysieren und werden diese dann kurzfristig auf unseren Internetseiten veröffentlichen. Siehe:
http://www.baufi-nord.de/html/bauforderung_schleswig-holstein.html
oder
http://www.landesfoerdermittel.de/html/schleswig-holstein.html
Wir sind gerade dabei, die Änderungen und Neuerungen zu analysieren und werden diese dann kurzfristig auf unseren Internetseiten veröffentlichen. Siehe:
http://www.baufi-nord.de/html/bauforderung_schleswig-holstein.html
oder
http://www.landesfoerdermittel.de/html/schleswig-holstein.html
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