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Mittwoch, 27. Februar 2008

Einigung bei Riesterförderung für Wohneigentum?

Union und SPD stehen nach zweijähriger Debatte vor einer Einigung über das Fördern von selbstgenutztem Wohneigentum im Rahmen der Altersvorsorge.

Das Gesetz soll bis zum Sommer unter Dach und Fach sein, die sogenannte Eigenheimrente rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, verlautete aus Koalitionskreisen in Berlin.
Im Kern soll künftig angesammeltes Geld aus einem "Riester-Vertrag" entnommen werden können, damit man sich schneller eigene vier Wände kaufen kann. Auch die Tilgung von Darlehen soll direkt gefördert werden.


Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) soll es möglich sein, das in einem Riester-Vertrag angesparte Vermögen einschließlich aller staatlichen Zulagen komplett zum Erwerb einer Immobilie zu verwenden. In einem ersten Gesetzentwurf (Stand 7. Februar) der Regierung war von nur 75 Prozent die Rede.

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Die Vorschläge von Union und SPD sollen bei einer Klausur der Koalitionsfraktionen in Kürze in Bonn erörtert werden. „Mit dem Eigenheimrentengesetz sollen durch eine verbesserte Einbeziehung von selbst genutzten eigenen Wohnimmobilien und selbst genutzten Genossenschaftswohnungen in die steuerlich geförderte Altersvorsorge weitere wirksame Anreize für eine zusätzliche private Altersvorsorge geschaffen werden“, heißt es in dem der dpa vorliegenden Gesetzentwurf, der noch geändert werden soll.

Zwei Förderwege

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Das "Eigenheimrentenmodell" besteht aus zwei Förderansätzen: Das ist zum einen die Möglichkeit, angesammeltes Kapital aus Riester-Verträgen zu entnehmen. Zu anderen sollen die zur Darlehenstilgung eingesetzten Mittel als Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert werden. Die für die Tilgungsbeiträge gewährten Zulagen sollen zu 100 Prozent für die Tilgung verwandt werden.

Die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase soll in beiden Fällen durch die Bildung eines „Wohnförderkontos“ gewährleistet werden. Auf diesem"Konto" werden die in der Immobilie gebundenen steuerlich geförderten Beträge erfasst. Es soll nur das tatsächlich in die Immobilie investierte Kapital für die Besteuerung herangezogen werden.

Ursprünglich wollten Union und SPD selbstgenutztes Wohneigentum bereits vom 1. Januar 2007 an als Altersvorsorge-Produkt im Rahmen der „Riester-Rente“ fördern. Dies war im Koalitionsvertrag vor zwei Jahren so vereinbart worden. Nur deshalb hatte die Union dem Aus für die Milliarden verschlingende Eigenheimzulage Ende 2005 zugestimmt.

Auszug aus einem Artikel der "Süddeutsche Zeitung" v. 27.02.2008. den vollständigen Artikel finden Sie unter www.sueddeutsche.de/immobilien/artikel/415/159979/7/

Samstag, 16. Februar 2008

Bankenkrise ohne Ende?

Der Mensch gewöhnt sich ja an fast alles, sogar an schlechte Nachrichten. Vielleicht ist ja auch das ein Grund dafür, dass insbesondere die Landesbanken nach und nach ihre "Leichen aus dem Keller holen". Fällt ja vielleicht gar nicht mehr auf, dass man hier und da noch ein Milliardchen versenkt hat?!

Was hat es denn jetzt eigentlich mit der Bankenkrise auf sich?

Die Krise bei den Banken betrifft in Deutschland fast ausschließlich und hauptsächlich Landesbanken oder wie mit der IKB (nicht zu verwechseln mit der DKB) eine Bank mit staatlichem Förderauftrag. Diese Banken haben sich insbesondere mit Immobilienfinanzierungen in den USA schlicht "verzockt" und dabei Milliarden von Euro in den Sand gesetzt.

Spötter und Kritiker behaupten gleichsam, dass insbesondere die Landesbanken und die IKB so stark betroffen sind, weil dort oftmals keine erfahrenen Bankmanager, sondern ehemalige Politiker an der Spitze stehen und deshalb die sonst bei Banken übliche Aufsicht und Kontrolle versagt hat. Aber auch die Bankenaufsicht an sich muss sich derzeit herbe Vorwürfe anhören. Dass diese Aufsicht faktisch nicht stattgefunden hat, ist da noch der netteste Vorwurf.

Was müssen Kunden der betroffenen Landesbanken beachten?

Als Baufinanzierungsmakler haben wir zahlreiche Immobilienfinanzierungen an Landesbanken oder deren Tochterunternehmen vermittelt, z.B. an die LBBW (jetzt auch BW Bank), die WestImmo oder die DKB Bank AG (Tochter der Bayern LB).

Diese Finanzierungen sind von den Fehlspekulationen der Banken oder deren Mutterunternehmen nicht weiter betroffen. Selbst wenn diese Banken bzw. deren Mutterunternehmen -was nicht zu erwarten ist- in die Insolvenz gehen würden, kann das allen Darlehensnehmern relativ gleichgültig sein. Die geschlossenen Darlehnsverträge werden dadurch nicht kündbar und laufen weiter.

Allerdings gibt es doch zwei Punkte zu beachten:

1. sollte sich die Lage bei den finanzierenden Banken verschärfen, können diese gezwungen sein, ihre Darlehensbestände an andere Banken oder Investoren zu verkaufen, um so an "frisches Geld zu kommen"

2. es kann auch sein, dass diese Banken sich über kurz oder lang aus bestimmten Geschäftsfeldern, z.B. der privaten Immobilienfinanzierung, zurückziehen und Darlehen bei Ablauf der Zinsbindung nicht mehr verlängert, sondern seitens der Banken gekündigt werden. Das kann dann insbesondere die Darlehnsnehmer treffen, die zu dem Zeitpunkt keine guten Voraussetzungen für eine Umfinanzierung über eine andere Bank mitbringen.

Unseren Kunden stehen wir bei Fragen zu diesem Thema gerne zur Verfügung!

Montag, 4. Februar 2008

KfW: Änderungen beim Wohneigentumsprogramm

Ab dem 1. Februar 2008 werden die Rahmenbedingungen für künftige Wohneigentümer im KfW-Wohneigentumsprogramm deutlich attraktiver. Darlehensnehmer können Wohneigentumskredite jetzt mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren beantragen.

Zudem ist erstmalig ist eine Zinsbindungsfrist von 15 Jahren möglich. Bisher war die Höchstlaufzeit auf 30 Jahre festgelegt und eine Zinsbindungsfrist von fünf oder zehn Jahren wählbar.Weiterhin wird die bereitstellungszinsfreie Zeit in den Programmen „Wohneigentum“ und „Wohnraum modernisieren“ auf vier Monate ausgeweitet, d.h. ab 1. Februar 2008 werden Bereitstellungszinsen erst nach vier Monaten und zwei Bankarbeitstagen nach Zusagedatum für noch nicht abgerufene Kreditbeträge in Rechnung gestellt.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter: www.baufi-nord.de/html/kfw-darlehen.html

Donnerstag, 31. Januar 2008

Pfusch am Bau nimmt drastisch zu

Financial Times Deutschland (31.01.2008): Auf Deutschlands Baustellen mangelt es zunehmend an der notwendigen Sorgfalt. Das zeigt der neue Bauschadenbericht der Prüforganisation Dekra. Danach wies 2007 jedes neu errichtete Wohngebäude im Schnitt 32 Mängel auf.

Im Vorjahr registrierten die Dekra-Experten erst 21 Fehler. Die durchschnittliche Schadenshöhe je Gebäude stieg in diesem Zeitraum von 8975 Euro auf 10.287 Euro. Hochgerechnet dürfte sich der Gesamtschaden bundesweit auf rund 1,4 Mrd. Euro summieren.

"Die Qualität der Leistungen auf deutschen Baustellen ist 2007 noch schlechter geworden", sagt Pascal Klein, verantwortlich für das Prüfwesen bei der Dekra Real Estate Expertise. "Bauherren sollten auf eine sehr präzise Planung achten, um Fehlerquellen auszuschließen." Die meisten Mängel treten bei klassischen Baugewerken wie Fenstern, Außentüren, Wärmeerzeugern oder Rohrleitungen auf.......


Den vollständigen Artikel finden sie unter www.ftd.de/boersen_maerkte/immobilien/:Pfusch%20Bau/310820.html

Besserer Schutz für Kreditnehmer geplant

Als Reaktion auf die Berichte über unseriöse Praktiken beim verkauf von darlehen/Darlehensforderungen von Banken an Investoren, plant die Bundesregierung recht umfangreiche Gesetzesänderungen zum Schutz von Darlehensnehmern.

Im Gespräch sind regelungen, die Banken verpflichten, Kunden auf den Verkauf von Darlehen hinzuweisen. In diesen fällen soll Kunden eine Sonderkündigungsmöglichkeit eingeräumt werden. Ausserdem sollen Banken verpflichtet werden, Darlehen mit Ausschluss des Verkaufs anbieten zu müssen (gegen einen entsprechenden Zinszuschlag).

Neben den vorgenannten (und weiteren Änderungen) soll aber auch die Kündigungsmöglichkeit für Banken bzw. Darlehensgeber eingeschränkt werden. Darlehensverträge enthalten derzeit in der Regel den Passus, dass Banken das Darlehen kündigen können, wenn der Darlehensnehmer mit ein bzw. zwei Raten im Rückstand ist. Künftig soll eine Kündigung nur noch möglich sein, wenn der Zahlungsrückstand in einem bestimmten Verhältnis zur Gesamtschuld steht.

Der Gesetzwentwurf wird derzeit im Bundestag beraten und soll im Frühjahr 2008 beschlossen werden.

Sonntag, 27. Januar 2008

Neu: Finanzierung OHNE Verkauf an Investoren

Mittlerweile haben einige unserer Finnazierungspartner die Zeichen der Zeit erkannt und bieten Immobilienfinanzierungen an, bei denen der Verkauf von Darlehen an Investoren ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Sie möchten Ihre Immobilie vor dem Zugriff von Investoren (sog. "Heuschrecken") schützen? Dann fordern Sie bei uns Ihr individuelles und kostenloses Angebot bei uns.

Alle Informationen dazu finden Sie unter: www.baufi-nord.de/html/schutz_vor_verkauf_darlehen.html

Dienstag, 15. Januar 2008

Banken und Schufa: Immer noch machen Bankberater grobe Fehler bei der Kreditberatung

Normalerweise rät die Stiftung Warentest Verbrauchern, mehrere Angebote zu vergleichen. Wenn es aber um Kredite geht, ist Vorsicht geboten. Denn geben Bankberater bei der für die Kreditvergabe nötigen Schufa-Abfrage in ihrem Computerprogramm eine falsche Begründung an, nimmt die Kreditwürdigkeit des Kunden ab. Und zwar von Angebot zu Angebot. Das kann teuer werden, warnt die Februar-Ausgabe der Zeitschrift FINANZtest – und gibt Tipps, wie man Angebote einholt, ohne draufzuzahlen.

FINANZtest hat bei 14 Banken Kreditberatungsgespräche durchgeführt und dabei festgestellt, dass gut ein Drittel aller Schufa-Anfragen, also Anfragen bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, mit einer falschen Begründung gemacht wurden. Dies führte dazu, dass sich die Kreditwürdigkeit des Kunden verschlechterte. Holt er bei der nächsten Bank ein Kreditangebot ein, bekommt er schlechtere Konditionen oder gar keinen Kredit. Dabei ist es seit einem Jahr möglich, Schufa-Anfragen ohne Nachteil für den Kunden durchzuführen. Nur die Dresdner Bank, die Hypo-vereinsbank und die Berliner Volksbank haben in allen Beratungsgesprächen diese korrekte Schufa-Anfrage gemacht. Die norisbank dagegen hat nicht nur falsche Schufa-Anfragen gemacht, sondern darüber hinaus auch versäumt, den Kunden auf die Anfrage hinzuweisen. Das ist ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

Der ausführliche Bericht findet sich in der Februar-Ausgabe von FINANZest oder im Internet unter www.test.de.