Wir nehmen mit baufi-nord.de seit rund 2 Jahren an den Zinsvergleichen der Verbraucherzentrale Hamburg teil. In dieser Zeit haben wir uns immer wieder gewundert, woher insbesondere viele Baufinanzierungsmakler die Zinssätze nehmen. Mit Logik ist/war das nicht zu erklären, denn letztlich greifen alle Baufinanzierungsvermittler auf den gleichen Bankenpool zurück. Konditionsunterschiede ergeben sich meist nur aus unterschiedlich hohen Provisionsansprüchen der Vermittler.
Letztlich haben wir uns einigermaßen damit arrangiert, das diese Zinsvergleiche keinen echten Wert haben. Aber: die rund 1.000 Euro, die wir im Jahr für die Aufnahme in den Zinsvergleich gezahlt haben, taten uns nicht besonders weh. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat anhand der regionalen Konditionen eine Liste der "TOP-15-Anbieter" erstellt, die in vielen Tageszeitungen im Norden abgedruckt wurde. Somit haben wir für die 1.000 Euro kostenlose Zeitungswerbung bekommen.
In den letzten Wochen hat sich die Vorgehenweise der Verbraucherzentrale Hamburg aber deutlich geändert. Die auf der Internetseite der Verbraucherzentrale veröffentlichten "Top-15-Anbieter" sind nicht mehr die tatsächlichen TOP-15, sondern eine willkürliche Auswahl von Banken und Finanzierungsvermittlern. Ein Hinweis darauf, fehlt allerdings.
In dieser Zeit hat die Verbraucherzentrale Hamburg aber auch klammheimlich eine wesentliche Werbeaussage zum Zinsvergleich auf der Webseite gelöscht: den Hinweis, dass man die gemeldeten Konditionen überprüft, um so "Schaufensterkonditionen" zu verhindern. Man hat wohl gemerkt, dass man diese Konditionen mangels schwammiger Vorgaben gar nicht kontrollieren kann und es in der Vergangenheit deswegen auch gar nicht erst versucht hat.
Wir sind immer mehr zu der Überzeugung gekommen, dass der Zinsvergleich der Verbraucherzentrale Hamburg mehr zur Irreführung von Verbrauchern beiträgt als er ihnen bei der Suche nach einem günstigen Baufinanzierungsangebot hilft. Das schlimme: dies ist der Verbraucherzentrale bewusst und trotzdem verkaufen sie die Zinsvergleiche weiter.´
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat inzwischen von mir einen "freundlichen Hinweis" erhalten und wurde gebeten, die Bezeichnung "TOP-15" von der Internetseite zu entfernen. Ausserdem habe ich noch verschiedene andere Aussagen bemängelt, die insbesondere der Werbung für den "Angebotsservice" der Verbraucherzentrale dienen. Dort wird mit Aussagen geworben, die in dieser Form absolut unhaltbar sind (z.B...."wir besorgen für Sie die günstigeste Finanzierung....").
Der Bereich Baufinanzierung bei der Verbraucherzentrale ist -gemäß eigenen Aussagen- ein Bereich, der ohne öffentliche Zuschüsse seine Kosten wieder reinzuholen hat. Insoweit handelt es sich bei der Verbraucherzentrale Hamburg (Bereich Baufinanzierung) um ein "normales Unternehmen", das Geld verdienen muss. Dies dürfte den wenigsten Verbrauchern bewusst sein.
Olaf Varlemann
Hier finden Sie Neuigkeiten und unsere Expertenkommentare rund um das Thema Immobilien und Immobilienfinanzierungen. Herr Varlemann ist seit 1992 als Baufinanzierungsberater tätig und betreibt mehrere Internetseiten zu den Themen Immobilienfinanzierungen und Finanzen.
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Mittwoch, 20. August 2008
Montag, 18. August 2008
Heizungsmodernisierung: Kredite ohne Grundbuchsicherheiten
Wer jetzt seine Heizung modernisieren will und das dafür notwendige Kapital nicht in der Tasche hat, muss wohl oder übel einen Kredit dafür aufnehmen. das Problem: die Beträge sind Banken oftmals zu gering und/oder eine Absicherung über Grundschulden ist nicht möglich.
Die einzige Alternative bislang: ein teurer Ratenkredit mit kurzen Laufzeiten und hohen Raten. da stellte sich mancher die Frage, ob sich die Modernisierung dann überhaupt noch rechnet.
Einer unserer Bankpartner bietet jetzt eine Extra-Programm zur Finanzierung erneuerbarer Energien an. Technisch gesehen handelt es sich um einen Ratenkredit ohne grundbuchliche Sicherheiten (Grundschulden). Aber: aufgrund der -auf Wunsch- langen Laufzeiten von bis zu 15 Jahren und einem Zinssatz von effektiv 5,99% ergeben sich moderate Darlehensraten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.baufi-nord.de/html/erneuerbare_energien.html
Die einzige Alternative bislang: ein teurer Ratenkredit mit kurzen Laufzeiten und hohen Raten. da stellte sich mancher die Frage, ob sich die Modernisierung dann überhaupt noch rechnet.
Einer unserer Bankpartner bietet jetzt eine Extra-Programm zur Finanzierung erneuerbarer Energien an. Technisch gesehen handelt es sich um einen Ratenkredit ohne grundbuchliche Sicherheiten (Grundschulden). Aber: aufgrund der -auf Wunsch- langen Laufzeiten von bis zu 15 Jahren und einem Zinssatz von effektiv 5,99% ergeben sich moderate Darlehensraten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.baufi-nord.de/html/erneuerbare_energien.html
Sonntag, 27. Juli 2008
Neubau: Helfer versichern!
Wer neu baut, umbaut oder modernisiert und auf die tatkräftige Unterstützung von Freunden, Bekannten oder Arbeitskollegen setzt, sollte unbedingt daran denken, dieser Helfer bei der Bauberufsgenossenschaft anzumelden!
Für den Versicherungsschutz ist es ohne Belang, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird oder nicht. Verantwortlich ist der Bauherr, der Helfer beschäftigt. Er gilt im Sinne des Sozialgesetzbuches IIV als „Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten“ – und hat alle Verpflichtungen eines Unternehmers gegenüber der Bau-Berufsgenossenschaft zu erfüllen.
Die für Prämien bei der Berufsgenossenschaft richten sich dabei nach den Arbeitsstunden und dem jeweiligen Satz der Bau-Berufsgenossenschaft. Die Sätze liegen zwischen 1,30 und 1,72 Euro. Hundert Arbeitsstunden von Freunden kosten den Bauherren also zwischen 130 und 172 Euro. Schummeln bei den Arbeitsstunden nutzt nichts: Sind die Angaben nicht plausibel, kann der Versicherer schätzen. Außerdem kann auch bei einem Verstoß gegen die Nachweispflichten ein Bußgeld verhängt werden.
Wichtig: Bauherr und Bauherrin müssen sich selbst nicht versichern, können dies aber freiwillig tun.
Spätestens innerhalb einer Woche nach Baubeginn muss der Bauherr alle auf seiner Baustelle beschäftigten Helfer bei der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft anmelden (§ 192 Sozialgesetzbuch VII). Versäumt der Bauherr die Anmeldung, droht ihm ein Bußgeld bis zu 2500 Euro (§ 209 SGB VII).
Für den Versicherungsschutz ist es ohne Belang, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird oder nicht. Verantwortlich ist der Bauherr, der Helfer beschäftigt. Er gilt im Sinne des Sozialgesetzbuches IIV als „Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten“ – und hat alle Verpflichtungen eines Unternehmers gegenüber der Bau-Berufsgenossenschaft zu erfüllen.
Die für Prämien bei der Berufsgenossenschaft richten sich dabei nach den Arbeitsstunden und dem jeweiligen Satz der Bau-Berufsgenossenschaft. Die Sätze liegen zwischen 1,30 und 1,72 Euro. Hundert Arbeitsstunden von Freunden kosten den Bauherren also zwischen 130 und 172 Euro. Schummeln bei den Arbeitsstunden nutzt nichts: Sind die Angaben nicht plausibel, kann der Versicherer schätzen. Außerdem kann auch bei einem Verstoß gegen die Nachweispflichten ein Bußgeld verhängt werden.
Wichtig: Bauherr und Bauherrin müssen sich selbst nicht versichern, können dies aber freiwillig tun.
Spätestens innerhalb einer Woche nach Baubeginn muss der Bauherr alle auf seiner Baustelle beschäftigten Helfer bei der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft anmelden (§ 192 Sozialgesetzbuch VII). Versäumt der Bauherr die Anmeldung, droht ihm ein Bußgeld bis zu 2500 Euro (§ 209 SGB VII).
Freitag, 4. Juli 2008
Bauland: die Kommunen treiben die Preise nach oben
FAZ vom 03. Juli 2008
Obwohl der Wohnungsneubau seit Jahren rückläufig ist, steigen die Baulandpreise weiter und haben sich in zehn Jahren fast verdoppelt von 70 auf 132 Euro je Quadratmeter. Darauf hat das IFS Städtebauinstitut in Berlin hingewiesen. „Offensichtlich halten die Kommunen das Baulandangebot weiterhin so knapp, dass sich überproportionale Preissteigerungen ergeben“, rügt Institutsleiter Stefan Jokl.
In Westdeutschland mussten 2007 durchschnittlich 163 Euro für den Quadratmeter gezahlt werden, was gegenüber 1998 mit 81 Euro einer Verdoppelung gleichkommt. In Ostdeutschland stagnieren die Baulandpreise schon seit Jahren bei knapp 50 Euro. Tatsächlich aber ist der Wohnungsneubau in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren drastisch eingebrochen.
Weniger Baugenehmigungen
Die Baugenehmigungen haben im Zeitraum von 1998 bis 2007 um fast zwei Drittel abgenommen. Von daher hätte man eigentlich erwarten können, dass sich auch die Baulandpreise verbilligen. Ganz vorn beim Preisanstieg liegen die Stadtstaaten: In Hamburg haben die Käufer im vergangenen Jahr im Durchschnitt 663 Euro für den Quadratmeter zahlen müssen, in Berlin 437 Euro und in Bayern 255 Euro.
...
Denn vollstänigen Artikel finden Sie >>>hier>>>
Obwohl der Wohnungsneubau seit Jahren rückläufig ist, steigen die Baulandpreise weiter und haben sich in zehn Jahren fast verdoppelt von 70 auf 132 Euro je Quadratmeter. Darauf hat das IFS Städtebauinstitut in Berlin hingewiesen. „Offensichtlich halten die Kommunen das Baulandangebot weiterhin so knapp, dass sich überproportionale Preissteigerungen ergeben“, rügt Institutsleiter Stefan Jokl.
In Westdeutschland mussten 2007 durchschnittlich 163 Euro für den Quadratmeter gezahlt werden, was gegenüber 1998 mit 81 Euro einer Verdoppelung gleichkommt. In Ostdeutschland stagnieren die Baulandpreise schon seit Jahren bei knapp 50 Euro. Tatsächlich aber ist der Wohnungsneubau in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren drastisch eingebrochen.
Weniger Baugenehmigungen
Die Baugenehmigungen haben im Zeitraum von 1998 bis 2007 um fast zwei Drittel abgenommen. Von daher hätte man eigentlich erwarten können, dass sich auch die Baulandpreise verbilligen. Ganz vorn beim Preisanstieg liegen die Stadtstaaten: In Hamburg haben die Käufer im vergangenen Jahr im Durchschnitt 663 Euro für den Quadratmeter zahlen müssen, in Berlin 437 Euro und in Bayern 255 Euro.
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Donnerstag, 3. Juli 2008
Energieausweis häufig magelhaft und falsch
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30. Juni 2008
Dass Papier geduldig ist, gilt offenbar auch für den Energieausweis. Das Zertifikat bescheinigt Hausbesitzern, dass ihr Neubau den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht. „Doch oft ist das eine Mogelpackung“, urteilt Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB).
Die Verbraucherschutzorganisation hatte 2007 an die 5000 Energieberechnungen überprüft. Das Ergebnis: Bei 60 Prozent der nach EnEV erstellten Nachweise für Häuser von Schlüsselfertiganbietern haben die Sachverständigen Rechenfehler gefunden.
Bei zwei Drittel stellten sie falsche Voraussetzungen fest, die den Berechnungen zu Grunde lagen und das Ergebnis verzerrten. Mehr als die Hälfte aller Berechnungen wurden bautechnisch nicht korrekt umgesetzt. Und 40 Prozent aller fertigen Häuser entsprechen nach Erkenntnissen des Verbands überhaupt nicht den Anforderungen der EnEV.
Den vollständigen Artikel mit weiteren Infos finden Sie >>>hier>>>
Dass Papier geduldig ist, gilt offenbar auch für den Energieausweis. Das Zertifikat bescheinigt Hausbesitzern, dass ihr Neubau den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht. „Doch oft ist das eine Mogelpackung“, urteilt Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB).
Die Verbraucherschutzorganisation hatte 2007 an die 5000 Energieberechnungen überprüft. Das Ergebnis: Bei 60 Prozent der nach EnEV erstellten Nachweise für Häuser von Schlüsselfertiganbietern haben die Sachverständigen Rechenfehler gefunden.
Bei zwei Drittel stellten sie falsche Voraussetzungen fest, die den Berechnungen zu Grunde lagen und das Ergebnis verzerrten. Mehr als die Hälfte aller Berechnungen wurden bautechnisch nicht korrekt umgesetzt. Und 40 Prozent aller fertigen Häuser entsprechen nach Erkenntnissen des Verbands überhaupt nicht den Anforderungen der EnEV.
Den vollständigen Artikel mit weiteren Infos finden Sie >>>hier>>>
Dienstag, 1. Juli 2008
KfW: nicht immer wirklich günstig!
Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Zinssätze für einige Förderprogramme in den letzten Wochen und Tagen deutlich erhöht. Grund dafür ist die starke Nachfrage nach Förderkrediten in Verbindung mit der Kürzung der Zuschüssen durch den Bund. Da die KfW sicher gehen will, dass die Förderkredite grundsätzlich bis Jahresende reichen, ist man dort auf die Bremse getreten und hat die Konditionen erhöht.
Die Zinskonditionen für das sog. "Wohneigentumsprogramm" liegen derzeit beispielsweise über den Konditionen/Angeboten einiger Banken. Aber: da einige Banken KfW-Darlehen wiederum bei der Ermitlung der Beleihung rausrechnen, kann sich daraus -unter dem Strich- eine günstige Gesamtfinanzierung ergeben.
Tipp: es zählt, was unter dem Strich herauskommt, deswegen sollten Finanzierungsangebote immer genau durchgerechnet und verglichen werden.
Die Zinskonditionen für das sog. "Wohneigentumsprogramm" liegen derzeit beispielsweise über den Konditionen/Angeboten einiger Banken. Aber: da einige Banken KfW-Darlehen wiederum bei der Ermitlung der Beleihung rausrechnen, kann sich daraus -unter dem Strich- eine günstige Gesamtfinanzierung ergeben.
Tipp: es zählt, was unter dem Strich herauskommt, deswegen sollten Finanzierungsangebote immer genau durchgerechnet und verglichen werden.
Donnerstag, 19. Juni 2008
Kreditverkauf: neue Spielregeln für Banken
Die Experten der großen Koalition haben sich nach jahrelangem Ringen auf neue Regeln für die umstrittenen Weiterverkäufe von Immobilienkrediten geeinigt...Ein Sonderkündigungsrecht bei einem Verkauf ihrer Kredite wird Darlehensnehmern nicht eingeräumt. Die Banken werden aber zu einer größeren Transparenz gezwungen...
...Während Teile der SPD auf ein Sonderkündigungsrecht pochten, wurde in der Union befürchtet, dass dadurch die Kreditkultur beeinträchtigt würde. Die Einigung sieht vor, dass Banken ihre Kunden künftig vor Vertragsabschluss informieren müssen, ob ihr Darlehen verkauft werden kann. Der Kunde hätte dann die Wahl, einen Kredit abzuschließen, bei dem das ausgeschlossen ist. Mittlerweile bieten dies einige Banken gegen einen Aufpreis an....
...Der Darlehensgeber wird zudem verpflichtet, drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung ein Folgeangebot zu machen oder mitzuteilen, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Wird der Kredit verkauft, muss der Kunde unverzüglich informiert werden. Dies gilt nicht, wenn der ursprüngliche Darlehensgeber der einzige Ansprechpartner bleibt, weil der Kundenservice bei ihm bleibt. Zudem werden die Kunden umfassend gegen eine ungerechtfertigte Vollstreckung aus der Grundschuld geschützt. Verbessert werden soll außerdem der Kündigungsschutz des Darlehensnehmers. Eine Kündigung wegen Zahlungsrückständen soll nur noch möglich sein, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und zugleich mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrages des Darlehens in Verzug ist. Zypries zufolge bedeutet das in der Praxis, dass beim derzeit üblichen Zinssatz von vier Prozent ein Zahlungsrückstand von sechs Monatsraten erforderlich wäre....
...Ebenfalls verzichtet wurde auf eine Regelung, die es nur Kreditinstituten, aber nicht Finanzinvestoren, erlaubt hätte, Kredite zu kaufen...
Quelle: Focus-online
...Während Teile der SPD auf ein Sonderkündigungsrecht pochten, wurde in der Union befürchtet, dass dadurch die Kreditkultur beeinträchtigt würde. Die Einigung sieht vor, dass Banken ihre Kunden künftig vor Vertragsabschluss informieren müssen, ob ihr Darlehen verkauft werden kann. Der Kunde hätte dann die Wahl, einen Kredit abzuschließen, bei dem das ausgeschlossen ist. Mittlerweile bieten dies einige Banken gegen einen Aufpreis an....
...Der Darlehensgeber wird zudem verpflichtet, drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung ein Folgeangebot zu machen oder mitzuteilen, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Wird der Kredit verkauft, muss der Kunde unverzüglich informiert werden. Dies gilt nicht, wenn der ursprüngliche Darlehensgeber der einzige Ansprechpartner bleibt, weil der Kundenservice bei ihm bleibt. Zudem werden die Kunden umfassend gegen eine ungerechtfertigte Vollstreckung aus der Grundschuld geschützt. Verbessert werden soll außerdem der Kündigungsschutz des Darlehensnehmers. Eine Kündigung wegen Zahlungsrückständen soll nur noch möglich sein, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und zugleich mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrages des Darlehens in Verzug ist. Zypries zufolge bedeutet das in der Praxis, dass beim derzeit üblichen Zinssatz von vier Prozent ein Zahlungsrückstand von sechs Monatsraten erforderlich wäre....
...Ebenfalls verzichtet wurde auf eine Regelung, die es nur Kreditinstituten, aber nicht Finanzinvestoren, erlaubt hätte, Kredite zu kaufen...
Quelle: Focus-online
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