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Donnerstag, 9. Oktober 2014

Partnertreffen von baufi-nord in Lübeck...

Jedes Jahr treffen sich die Kooperationspartner von baufi-nord um neues zu erfahren und um untereinander Erfahrungen und Wissen auszutauschen. Diese Treffen finden wechselweise in verschiedenen Städten statt. In diesem Jahr ist mal wieder der Norden das Ziel: Tagungsort ist die alte Hansestadt Lübeck.

Damit kehrt baufi-nord sozusagen zu den Wurzeln zurück, denn Lübeck ist quasi der Geburtsort von baufi-nord. Ab 2003 habe ich zuerst in Travemünde (ein Stadtteil Lübecks) und später in der Lübecker Innenstadt die Internetseite www.baufi-nord.de geschrieben und ins Internet gestellt. Damals war baufi-nord.de eine der wenigen Websites mit echten Inhalten und Informationen zum Thema Immobilienfinanzierungen. Inzwischen ist es also schon Tradition, dass Sie auf unserer Internetseite nicht nur "Werbesprüche" finden, sondern echte Informationen und Tipps aus der Praxis. Daran werden wir auch in Zukunft festhalten.

Viele der Teilnehmer heute sind übrigens schon fast von Anfang an dabei. Auch das hat bei uns Tradition....

Ihr Olaf Varlemann
Inhaber von baufi-nord.de

Donnerstag, 2. Oktober 2014

Falsche Widerrufsbelehrung: bei bereits gekündigten Verträgen besonders interessant..

Wer in der Vergangenheit ein Baudarlehen vorzeitig gekündigt und eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat, kann sich unter Umständen die komplette Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen. Möglich ist das, wenn die Widerrufsbelehrung im ursprünglichen Kreditvertrag Formfehler aufweist. Gibt es solche Formfehler kann der Vertrag auch nach Jahren noch widerrufen werden (ohne Vorfälligkeitsentschädigung). Und das gilt auch für Verträge, die bereits gekündigt und zurückgezahlt wurden.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Internetseite unter Falsche Widerrufsbelehrung 

Mittwoch, 1. Oktober 2014

Baufinanzierung: Banken mauern bei befristeten Arbeitsverhältnissen...

Befristete Arbeitsverhältnisse sind inzwischen weit verbreitet und schon fast der Normalfall. Nur leider haben viele Banken, Sparkasse und andere Darlehensgeber dies noch nicht realisiert. Wer mit einem befristeten Arbeitsvertrag in der Tasche auf der Suche nach einer Baufinanzierung ist, steht häufig vor verschlossenen Türen und bekommt eine mehr oder weniger freundliche Absage.

Den meisten Banken ist nicht einmal bekannt bzw. bewusst, dass es gerade in Kleinbetrieben aufgrund der Kündigungssschutzregeln eigentlich gar keine Rolle spielt, ob jemand dort befristet oder unbefristet angestellt ist.

Ich muss immer schmunzeln, wenn ich in die Finanzierungsrichtlinien von Banken schaue und dann lese "Befristete Arbeitsverhältnisse werden nur akzeptiert, wenn diese in der Branche üblich sind, also (beispielsweise) bei Ärzten, Vorständen und Professoren". Dort hat sich noch nicht herumgesprochen, dass befristete Arbeitsverhältnisse eben auch für "normale" Angestellte und in vielen Branchen inzwischen der Normalfall sind.

Aber zum Glück haben wir genügend Finanzierungspartner, die im 21. Jahrhundert angekommen und keine Probleme mit befristeten Arbeitsverhältnissen haben.

Mehr Infos zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite unter Baufinanzierung trotz befristetem Arbeitsvertrag


Dienstag, 30. September 2014

Baufinanzierungen für Zeitsoldaten: nicht immer einfach


Viele #Zeitsoldaten mir kurzer #Restdienstzeit haben oft Probleme, eine passende #Baufinanzierung zu finden. Schuld daran ist die verbreitete Geschäftspolitik von Banken, Zeitsoldaten so zu behandeln wie wie Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsverhältnis. Und da winken leider viele Banken, Versicherer und Landesförderinstitute grundsätzlich ab.

Wir haben allerdings eine Reihe von Bankpartnern, die kein Problem mit #Immobilienfinanzierungen für Zeitsoldaten haben. Und das gilt nicht nur für Offiziere mit Studium, sonder auch für Unteroffziere und Mannschaftsdienstgrade.

Mehr Infos zum Thema Baufinanzierung für Zeitsoldaten finden Sie auf unserer Webseite unter 
http://www.baufi-nord.de/html/baufinanzierung_zeitsoldaten.html

Montag, 29. September 2014

KfW: Übergangsregelung für Energiesachverständige endet...

Seit dem 01.06.2014 muss für die Beantragung der Förderprogramme des Bundes verbindlich die Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de angewendet werden. Von einem Energiesachverständigen aus der Expertenliste ordnungsgemäß bestätigte Anträge enthalten eine 15-stellige Identifikationsnummer, die sogenannte BzA-ID. Bislang galt eine Übergangsregelung, in deren Rahmen auch noch Finanzierungsanträge ohne diese Identifikationsnummer eingereicht werden konnten. Diese Übergangsregelung endet nun Ende September. Ab dem 1. Oktober 2014 bearbeitet die KfW nur noch Anträge, bei denen die „Online-Bestätigungen zum Antrag“  mit „BzA-ID“ eingereicht wurden.

Donnerstag, 17. Juli 2014

Hessen. Grunderwerbsteuer steigt auf 6 Prozent

Im Bundesland Hessen gilt ab dem 01. August 2014 ein neuer Grunderwerbsteuersatz. Die hessische Landesregierung hat am 16.07.2014 beschlossen, die Grunderwerbsteuer in Hessen schon mit Wirkung ab dem 01.08.2014 von derzeit 5% auf dann 6% zu erhöhen.

Der neue (höhere) Grunderwerbsteuersatz betrifft alle Immobilienkäufer, die ab dem 01.08.2014 einen notariellen Kaufvertrag unterschreiben. 

Dienstag, 8. Juli 2014

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Banken und Versicherer mauern bei Umschuldung...

Für viele private Bauherren und Immobilienbesitzer ist eine falsche Widerrufsbelehrung das Zaubermittel, um bestehende Baudarlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu "kündigen" (bzw. zu widerrufen) und diese zu den aktuell günstigen Zinssätzen umzuschulden. Allerdings sollte man sich als Verbraucher darauf einstellen, dass man nach einem solchen Widerruf nicht bei allen Banken oder Versicherern willkommen ist.

Die ING-DiBa, die Ergo-Versicherung, Axa-Versicherung und die Allianz Versicherung lehnen Umschuldungen von Darlehen, die wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung gekündigt bzw. widerrufen werden, grundsätzlich ab. Und das gilt nicht nur für Darlehen im eigenen Haus, sondern auch für die Umschuldung von Darlehen bei anderen Banken, Bausparkassen, Versicherungsgesellschaften usw. Die Logik, die dahintersteht, ist simpel: man möchte nicht der nächste sein, bei dem diese Kunden später nach einem juristischen Schlupfloch suchen, um aus laufenden Darlehensverträgen auszusteigen.

Auch andere Banken und vor allem Versicherer lehnen Umschuldungen von widerrufenen Darlehen ab, allerdings erfolgt das meist unter einem Vorwand und noch so offen und direkt wie es ING-DiBa und Allianz Versicherung machen.

Dass die ING-DiBa derartige Umschuldungen nicht anbietet, ist kein großer Verlust. Die Zinskonditionen der ING-DiBa sind derzeit eh nur Mittelmaß. Etwas anders sieht es schon bei der Allianz und einigen anderen Versicherern aus. Diese bieten derzeit sehr gute Konditionen, insbesondere für Darlehen mit einer Zinsbindung von 15 oder mehr Jahren.

Aber selbst wenn Bank X beispielsweise 0,25% teurer ist als Allianz und Co, lohnen sich Widerruf und Umschuldung trotzdem immer noch.