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Donnerstag, 19. März 2015

KfW senkt Zinsen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat per heute die Zinsen im Wohneigentumsprogramm (124), beim Energieeffizient Bauen (153, 70) und beim Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (167) um bis zu 0,25 Prozentpunkte gesenkt. Beim dem KfW-Wohneigentumsprogramm beträgt die Zinssenkung 0,10% durchgehend. Beim Programm Energieeffizient Bauen (153) sinkt nur der Zinssatz für den sog. "KfW 70-Standard".

Die aktuelle Zinskonditionen finden Sie auf unserer Internetseite unter >>KfW-Zinssätze>>

Donnerstag, 12. März 2015

Ferienimmobilien an Nord- und Ostsee finanzieren

Bald ist wieder Urlaubszeit und die deutsche Nord- und Ostseeküsten stehen hoch im Kurs. Bei viele Feriengäste entsteht während des Urlaubs oder danach die Idee, sich selbst eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus zu kaufen. Die Wohnung oder das haus kann man dann zeitweise selbst nutzen und am Ende bezahlt sich das ganze über die Vermietung an Urlauber.


Es klingt simpel, aber in der Praxis ist es doch ein wenig komplizierter. Eine Hürde auf dem Weg zur eigenen Ferienimmobilie ist die Finanzierung einer solchen Ferienimmobilie. Diese erfolgt nach ganz anderen Kriterien als die Finanzierung einer "normalen" Immobilie.

Lesen Sie mehr auf unserer Internetseite unter Finanzierung von Ferienwohnungen

Freitag, 30. Januar 2015

Finger weg von Ethanol-Kaminen!

Ethanol-Kamine sind auf den ersten Blick eine tolle Lösung für alle, die einen kuscheligen Kamin wollen, aber keinen "echten" Kamin einbauen können oder wollen. Sicher hat so ein Ethanol-Kamin den Vorteil, dass er wenig Dreck produziert und man kein Brennholz beschaffen, lagern und schleppen muss. Aber leider kann ein solcher Ethanol-Kamin schnell zur Feuerfalle werden und die Zahl der zum Teil tödlichen Unfälle steigt.

Ethanol ist reiner Alkohol, der bei 400 Grad verbrennt. Viele Unfälle mit schwersten Verbrennungen entstehen, weil noch warme Kamine nachgefüllt werden oder schlicht umkippen und sich das Ethanol dann in den ganzen Raum ergießt.

Brandexperten und Notfallmediziner raten von derartigen Kaminen meist grundsätzlich ab. Wer doch einen solchen Kamin möchte, sollte darauf achten, dass dieser die DIN 4734 erfüllt. Diese DIN-Norm ist nicht vorgeschrieben und selbst wenn ein Kamin diese Norm angeblich erfüllt, kann es sich auch gerne mal um eine Mogelpackung handeln. Zudem sollten Ethanol-Kamine fest installiert sein, um nicht umfallen zu können.

Besitzer von Ethanol-Kaminen sollten zudem wissen, dass bei der Verbrennung von Ethanol nicht nur Kohlendioxid und Wasser entstehen (wie es gerne behauptet wird), sondern auch diverse andere Gase (beispielsweise Kohlenmonoxid). Benutzer sollten also für eine gute Raumbelüftung sorgen.

Donnerstag, 1. Januar 2015

Immobilienfinanzierungen für russische Staatsangehörige...

Uns erreichten in den vergangenen Wochen verstärkt Anfragen von russischen Staatsbürgern, die hier in Deutschland Immobilien erwerben und teilweise fremdfinanzieren wollen. Auch aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen (siehe Sanktionen usw.) können wir russischen Staatsbürgern leider grundsätzlich keine Immobilienfinanzierungen anbieten. Dies gilt für sog. Investorenfinanzierungen und  ganz besonders für sog. "60-Prozent-Finanzierungen".

Ausgenommen sind Finanzierungen für russische Staatsbürger, die ihren Wohn- und Steuersitz in Deutschland haben und hier seit mindestens 1 Jahr im Angestelltenverhältnis tätig sind. Das einzubringende Eigenkapital muss zudem bei einer in Deutschland ansässigen Bank (oder vergleichbar) angelegt sein.

Änderungen für Eigenheimbesitzer 2015: Alte Kamine müssen raus oder nachgerüstet werden...

Kamine und Öfen dürfen ab dem 1. Januar 2015 nur noch betrieben werden, wenn sie einen Staubfilter bekommen haben, außer es kann nachgewiesen werden, dass sie unter den ab 2015 gültigen Grenzwerten bleiben. Als Nachweis dient ein Zertifikat des Herstellers, das auch in einer Datenbank beim Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) eingesehen werden kann, oder eine Messung vor Ort durch einen Schornsteinfeger.

Diese Änderungen ergeben sich aus der geänderten Bundesimissionsschutzverordnung, die den Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid (CO2). Waren bislang abhängig von der Geräteart 2,0 bis 2,5 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas zulässig, liegt der Wert für Neugeräte ab 01.01.2015 bei generell bei 1,25 Gramm. Der Grenzwert für Staub sinkt von derzeit 0,075 auf dann 0,040 Gramm je Kubikmeter (g/cbm).

Mittwoch, 31. Dezember 2014

Änderungen für Eigenheimbesitzer 2015: Dämmung der Geschossdecken wird Pflicht...

Hausbesitzer müssen bis Ende 2015 die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen so dämmen, dass der aktuelle Mindestwärmeschutz erreicht wird. Von der Dämmpflicht ausgenommen sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihre Immobilie seit mindestens dem 1. Februar 2002 selbst wohnen. Die Dämmpflicht greift dann erst bei einem Wechsel des Eigentümers, der dann zwei Jahre Zeit, die Dämmung anzubringen. 

Die Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken, unabhängig davon, ob sie ausgebaut, begehbar sind oder nicht. Spitzböden sind also ebenso betroffen wie nicht ausgebaute Aufenthalts- oder Trockenräume.

Eine Dämmung der Geschossdecke entfällt auch, wenn das gesamte darüber liegende Dach gedämmt ist bzw. gedämmt wird.

Dienstag, 30. Dezember 2014

Änderungen für Eigenheimbesitzer 2015: Austausch alter Heizkessel wird Pflicht...

Gem. der Energieeinsparverordnung (EnEV) dürfen ab dem 01.01.2015 Öl- und Gas-Standardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, grundsätzlich nicht mehr betrieben werden. Vor 1985 eingebaute Geräte müssen also ausgetauscht werden. Ausgenommen sind allerdings Heizkessel von Ein- und Zweifamilienhäusern in Ein- oder Zweifamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 von den Eigentümern selbst bewohnt waren. Bei einem Verkauf hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit, den Austausch vorzunehmen.

Ausgetauscht werden müssen auch auch nur sog. Konstanttemperaturkessel "in üblicher Größe" (Heizkessel mit einer Leistung von unter vier Kilowatt und über 400 Kilowatt). Brennwert- oder Niedertemperaturkessel ab einem bestimmten Wirkungsgrad müssen nicht ausgetauscht werden.