Gem. der Energieeinsparverordnung (EnEV) dürfen ab dem 01.01.2015 Öl- und
Gas-Standardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, grundsätzlich nicht mehr betrieben werden. Vor 1985 eingebaute Geräte müssen
also ausgetauscht werden. Ausgenommen sind allerdings Heizkessel von Ein- und
Zweifamilienhäusern in Ein- oder Zweifamilienhäusern, die vor dem 1. Februar
2002 von den Eigentümern selbst bewohnt waren. Bei einem Verkauf hat der neue
Eigentümer zwei Jahre Zeit, den Austausch vorzunehmen.
Ausgetauscht werden müssen auch auch nur sog. Konstanttemperaturkessel
"in üblicher Größe" (Heizkessel mit einer Leistung von unter vier
Kilowatt und über 400 Kilowatt). Brennwert- oder Niedertemperaturkessel ab
einem bestimmten Wirkungsgrad müssen nicht ausgetauscht werden.
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