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Dienstag, 30. Dezember 2014

Änderungen für Eigenheimbesitzer 2015: Austausch alter Heizkessel wird Pflicht...

Gem. der Energieeinsparverordnung (EnEV) dürfen ab dem 01.01.2015 Öl- und Gas-Standardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, grundsätzlich nicht mehr betrieben werden. Vor 1985 eingebaute Geräte müssen also ausgetauscht werden. Ausgenommen sind allerdings Heizkessel von Ein- und Zweifamilienhäusern in Ein- oder Zweifamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 von den Eigentümern selbst bewohnt waren. Bei einem Verkauf hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit, den Austausch vorzunehmen.

Ausgetauscht werden müssen auch auch nur sog. Konstanttemperaturkessel "in üblicher Größe" (Heizkessel mit einer Leistung von unter vier Kilowatt und über 400 Kilowatt). Brennwert- oder Niedertemperaturkessel ab einem bestimmten Wirkungsgrad müssen nicht ausgetauscht werden.  

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