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Dienstag, 9. Dezember 2014

Falsche Widerrufsbelehrung: Prüfung von Darlehensverträgen und Klauseln...

Wir bekommen immer wieder Anfragen, in denen wir gebeten werden, die Widerrufsklauseln in laufenden Darlehensverträgen zu überprüfen und eine Anschlussfinanzierung zu vermitteln. Leider ist das nicht ganz so einfach, wie sich einige Verbraucher das vorstellen.

Als Baufinanzierungsmakler und - vermittler müssen wir uns aus der Überprüfung der Widerrufsklauseln heraushalten. Ansonsten würden wir u.a. gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen. Abgesehen davon verfügen wir nicht über die dafür notwendigen Quellen und Informationen (beispielsweise wann welche Widderufsklausel vom Gesetzgeber vorgegeben war). Die Prüfung der Verträge und Klauseln ist ausschließlich Sache von Verbraucherzentralen und Fachanwälten.

Wenn Sie wissen wollen, ob die Widerrufsklauseln in Ihrem Darlehensvertrag anfechtbar sind, wenden Sie sich bitte als erstes eben an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe oder suchen nach einem Fachanwalt für Bankenrecht in Ihrer Nähe. Leider finden sich im Internet immer mehr Anzeigen von "Wald- und Wiesenanwälten", die auf den Zug mit den falschen Widerrufsbelehrungen aufgestiegen sind. Ich rate da zur Vorsicht, denn nicht jeder Anwalt kennt sich mit dieser Materie aus.

Mehr Informationen zum Thema Widerrufsklauseln finden Sie auf unserer Internetseite unter Falsche Widerrufsbelehrung

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