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Montag, 29. Dezember 2014

Schleswig-Holstein: Antragsstopp für soziale Wohnungsbauförderung...

Das Fördervolumen für die soziale Wohnraumförderung wird in Schleswig-Holstein von Jahr zu Jahr in einem sog. Programmerlass durch Kabinettsbeschluss der Landesregierung festgelegt.

Für die neue Förderperiode 2015-2018 liegt noch kein Kabinettsbeschluss vor, sodass
ab Anfang 2015 zunächst keine Anträge für die soziale Wohnraumförderung bearbeiten werden können. Das bedeutet im Klartext: es gibt einen Antragsstopp bis die Landesregierung festgelegt hat, wie viel Mittel sie für die soziale Wohnungsbauförderung zur Verfügung stellen will.

Nicht betroffen sind die Abwicklung von KfW-Darlehen oder sog. Ergänzungsdarlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Informationen zu den Fördermitteln in Schleswig-Holstein finden Sie auf unserer Website unter Eigenheimförderung Schleswig-Holstein

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