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Dienstag, 19. Januar 2016

BGH-Urteil. Banken müssen mögliche Sondertilgungen bei Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigen

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19.01.2016 müssen Banken, Sparkassen usw. bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung mögliche Sondertilgungen im Rahmen einer eingeräumten Sondertilgungsoption berücksichtigen. Klauseln im "Kleingedruckten", die dies ausschließen, sind unwirksam.

Die genaue Begründung finden Sie auf unserer Internetseite unter Vorfälligkeitsentschädigung-Sondertilgungen

Niedersachsen plant Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes

Die niedersächsische Landesregierung "denkt darüber nach", den Grunderwerbsteuersatz von derzeit 5 Prozent auf 6,5 Prozent anzuheben. Als Begründung wird genannt, dass man so einen Ausgleich für die unerwarteten Mehrkosten für die Flüchtlingsunterbringung etc. erzielen will.

Mittwoch, 11. November 2015

Baufinanzierungen ohne Einkommensnachweise: Einschränkungen

Wir bieten unter anderem auch Baufinanzierungen bzw. Immobilienfinanzierungen ohne Einkommensnachweise an ("self-certified"). Die Möglichkeiten hierfür werden zunehmend eingeschränkt und werden spätestens ab März 2016 gar nicht mehr möglich sein. Grund dafür ist die Umsetzung der sog. "EU-Immobilienkreditrichtlinie", die unter anderem vorsieht, dass Darlehensgeber die wirtschaftlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer genau prüfen (und dokumentieren) müssen.

Wir erleben schon jetzt zunehmende Einschränkungen. Auch wenn einige unserer Bankpartner Immobilienfinanzierungen ganz ohne Einkommensnachweise so nicht mehr anbieten, versuchen diese doch, den Aufwand möglichst gering zu halten. So reicht beispielsweise der letzte Steuerbescheid als Einkommensnachweis aus.

Weiterhin möglich sind übrigens Finanzierungen bis 100.000 Euro ganz ohne Angaben zum Einkommen. Voraussetzung ist, dass maximal ca. 60 Prozent des Immobilienwertes finanziert werden sollen. Diese 60 Prozent-Grenze gilt im übrigen bei allen Varianten der Baufinanzierungen ohne Einkommensnachweise. Höhere Beleihungen sind grundsätzlich nur mit entsprechenden (ausführlichen) Nachweisen möglich.

Hinweis: Sie finden im Internet diverse Infos zu "self-certified-Darlehen", in denen es heißt, dass diese Darlehen vor allem für Selbständige gedacht sind UND keine Bonitätsprüfung stattfindet. Beides ist SO nicht richtig. Zum einen sind derartige Darlehen nicht für eine bestimmte Berufsgruppe o.ä. gemacht worden, sondern werden von einigen Banken angeboten, um sich selbst die Arbeit zu erleichtern. Zum anderen findet immer eine Bonitätsprüfung statt. Insbesondere holen die Darlehensgeber eine Schufa-Auskunft ein. Bei selbständigen Darlehensnehmern wird zudem eine allgemeine Wirtschaftauskunft eingeholt (meist über Creditreform). Enthalten diese Auskünfte negative Einträge, wird die Darlehensvergabe in der Regel abgelehnt.

Nachtrag vom 07.08.2017
Inzwischen ist es so, dass Immobilienfinanzierungen ohne Einkommensnachweise in Deutschland nicht mehr möglich sind. Dies gilt allerdings nur für Darlehen an Verbraucher (also natürliche Personen). Bei gewerblichen Darlehensnehmern (beispielsweise einer GmbH als Besitzgesellschaft) sind Finanzierungen ohne Prüfung der üblichen Bilanzunterlagen durchaus noch möglich. Allerdings werden diese nur von wenigen Banken angeboten.

Dienstag, 10. November 2015

Neues Partnerbüro in Wiesbaden

Ab sofort können Sie unser Beratungs- und Finanzierungsangebot auch vor Ort in ‪‬ Wiesbaden nutzen. Seit dem 01.11.2015 ist Herr Heinz-Günter Friedrich "unser Mann" in der Hessischen Landeshauptstadt.

Herr Friedrich verfügt über eine weit mehr als 20jährige Berufserfahrung und bietet seinen Kunden eine umfassende ‪(und kostenlose) Baufinanzierungsberatung‬ inkl. der ‪Fördermittel‬ in Hessen. Daneben ist Herr Friedrich auch als Sachverständiger für Immobilienbewertungen tätig und kann Ihnen ggf. auch auf diesem Gebiet hilfreich zur Seite stehen.

Wir von baufi-nord freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und wünschen dem neuen Kollegen viel Spaß und Erfolg in unserem Team.

Die genauen Kontaktdaten und weitere Details finden Sie unter http://www.baufi-nord.de/html/unabhangige_baufinanzierungsberatung_wiesbaden.html

Samstag, 8. August 2015

Immobilienfinanzierungen für Steuerausländer

Wer nicht in Deutschland lebt, hier aber eine Immobilie kaufen und finanzieren will, stößt bei den deutschen Banken meist auf Widerstand und Ablehnung. Die meisten Banken lehnen Finanzierungen für sog. Steuerausländer grundsätzlich ab. Ein wesentlicher Grund für diese Geschäftspolitik ist der, dass sich Banken mit der Prüfung der Einkommenssituation sowie der Bonität des Darlehensnehmers an sich sehr schwer tun. Das kann gerne schon ganz einfach daran scheitern, dass die obligatorische Schufa-Auskunft keinerlei Informationen enthält. Ein Mensch ohne Schufa-Auskunft? Das geht für die meisten Banken und Sparkassen gar nicht.

Wir haben uns in den vergangenen Jahren auf Immobilienfinanzierungen für Steuerausländer spezialisiert und können je nach persönlicher Situation und Finanzierungsvorhaben unterschiedliche Lösungen anbieten. Das gilt beispielsweise für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland, aber auch für ausländische Staatsbürger, die eine Immobilie in Deutschland erwerben bzw. finanzieren wollen.

Grundvoraussetzungen für eine Immobilienfinanzierung sind:

- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (alle Darlehensverträge werden in deutscher Sprache abgefasst)
- ein Eigenkapitalanteil von mindestens 10% des Immobilienkaufpreises zzgl. der Erwerbsnebenkosten
- Selbständige sollten mindestens 30% Eigenkapital zzgl. der Erwerbsnebenkosten mitbringen

Welche Bank (oder Sparkasse) für die Finanzierung Ihrer Immobilie in Frage kommt, hängt im wesentlichen von der Lage der Immobilie, der Höhe der Beleihung und Ihrem aktuellen Wohnsitz ab. Dabei sollten Sie immer damit rechnen, dass Sie zur Unterschrift der Darlehensverträge nach Deutschland kommen müssen. Bevollmächtigte, die in Deutschland ansässig sind, werden in der Regel nicht akzeptiert.

Eine Beschränkung gibt es bei Ihrem aktuellen Wohnsitz in Kombination mit Ihrer Nationalität. Grundsätzlich können wir für Deutsche Staatsbürger Immobilien unabhängig vom aktuellen Wohnort finanzieren. Sind Sie kein deutscher Staatsbürger, sind die Möglichkeiten deutlich eingeschränkt.

Mehr Infos (inkl. Kontaktdaten unserer Spezialisten) finden Sie auf unserer Internetseite unter ;Immobilienfinanzierungen für Steuerausländer;

Nachtrag 18.01.2016:
Aufgrund der bevorstehenden Umsetzung einer EU-Richtline ("Wohnimmobilienkreditrichtlinie") in deutsches Recht dürfte es für Steuerausländer spätestens ab März 2016 noch schwieriger werden, eine Immobilie in Deutschland zu finanzieren. Grund hierfür ist, dass diese Richtlinie den Banken unter anderem eine noch genauere Prüfung der aktuellen Einkommensverhältnisse vorschreibt.


  

Freitag, 7. August 2015

Forwarddarlehen: wir haben unsere Konditionen aktualisiert

Wir haben heute auf unseren Internetseiten die Zinssätze für Forwarddarlehen mit einer Vorlaufzeit von bis zu 36 Monaten (3 Jahren) aktualisiert. Selbstverständlich können wir Forwarddarlehen auch mit einer Vorlaufzeit von bis zu 60 Monaten (5 Jahre) anbieten. Diese Zinskonditionen nennen wir Ihnen auf Anfrage gerne. Nutzen Sie dazu ggf. einfach unser Online-Formular für eine Finanzierungsanfrage.

Die aktuellen Konditionen finden Sie unter >Konditionen Forwarddarlehen>

Donnerstag, 25. Juni 2015

KfW-70-Haus: Förderung nur noch bis 31.03.2016

Wer mit dem Gedanken spielt, ein sog. "KfW-70-Haus" zu bauen, sollte sich sputen. Aufgrund der Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab dem 01.01.2016 wird der KfW-70-Standard nur noch bis 31.03.2016 von der KfW gefördert.

Weitere Infos zum Thema "KfW-Energieeffizient Bauen" finden Sie auf unserer Internetseite unter KfW-Energieeffizient-Bauen