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Montag, 5. Januar 2009

Vermietung: begrenzter Abzug der Schuldzinsen

Es klingt raffiniert: Man erwirbt oder baut eine selbstgenutzte Wohnimmobilie, sichert die Finanzierung über eine Grundschuld auf einer vermieteten Immobilie ab und kann dann die Schuldzinsen steuerlich als Werbungskosten geltend machen.

Was so clever klingt, hat nur einen Fehler: Es funktioniert nicht! Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass nur solche Schuldzinsen steuerlich absetzbar sind, die unmittelbar zur Finanzierung der vermieteten Immobilie dienen.

Dieses Urteil scheint einigen Steuerberatern unbekannt zu sein, denn wir erhalten laufend Anfragen, bei denen der gesamte Kreditbedarf gem. oben genanntem Model gesplittet werden soll.

Das Urteil des BFH: IX B 134/08

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