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Donnerstag, 24. Oktober 2013

Brand nach Zuschlag bei Zwangsversteigerung ruiniert Käufer...

In den letzten Tagen haben die Medien von einer Familientragödie in der Nähe von Oldenburg (Niedersachsen) berichtet. Dort hat die Feuerwehr in einem komplett abgebrannten Einfamilienhaus die Leichen einer 3köpfigen Familie gefunden. Ganz offensichtlich handelt es sich dabei um Selbstmord, denn die Immobilie wurde am Tag vorher zwangsversteigert.

Als wäre das nicht schon tragisch genug, stehen jetzt die Käufer des Hauses vor dem wirtschaftlichen Ruin. Das Einfamilienhaus war nicht gegen Feuer versichert. Neben dem eigentlich Schaden müssen die Käufer jetzt auch noch die Kosten für Abriss und Entsorgung des Gebäudes übernehmen.

Wer eine Immobilie in einer Zwangsversteigerung erwirbt, sollte immer davon ausgehen, dass diese nicht oder nicht ausreichend versichert ist und sich sofort nach Zuschlag um eigenen Versicherungsschutz bemühen. Ob (noch) Versicherungsschutz besteht, kann man meistens über die Gläubigerbanken in Erfahrung bringen, denn diese lassen sich in der Regel die Leistungen des Versicherers abtreten und erfahren so in der Regel auch, ob Prämienrückstände bestehen oder überhaupt noch Versicherungsschutz besteht.

2 Kommentare:

Olaf Varlemann hat gesagt…

Nachtrag vom 25.10.2013: Die DSL-Bank (Postbank) verzichtet als Gläubigerbank, die die Zwangsversteigerung betrieben hat, auf den Kaufpreis von rund 180.000 Euro bzw. kauft die Immobilie für diesen Preis zurück. Die Erwerber haben also nochmal Glück gehabt!

Anonym hat gesagt…

Das sind tragische Schicksale. Besser wäre, in der Veröffentlichung zum Zwangsversteigerungstermin und im gerichtlichen Gutachten würde für Verbraucher ein Hinweis stehen, ab welchem Moment die volle Käuferhaftung beginnt.
MfG
Scholz