Das Saarland will die Grunderwerbsteuer ab dem 01.01.2015 auf 6,5% erhöhen. Damit zieht das Saarland mit Schleswig-Holstein gleich. Dort gilt der bundesweit höchste Grunderwerbsteuersatz bereits seit dem 01.01.2014.
Eine Übersicht über die aktuellen Grunderwerbsteuersätze der einzelnen Bundesländer finden Sie auf unserer Internetseite >Grunderwerbsteuersätze Deutschland<
Hier finden Sie Neuigkeiten und unsere Expertenkommentare rund um das Thema Immobilien und Immobilienfinanzierungen. Herr Varlemann ist seit 1992 als Baufinanzierungsberater tätig und betreibt mehrere Internetseiten zu den Themen Immobilienfinanzierungen und Finanzen.
Dieses Blog durchsuchen
Mittwoch, 11. Juni 2014
Donnerstag, 5. Juni 2014
Senkung des EZB-Leitzinsen wirkungslos bei Zinsen für Baufinanzierungen
Die europäische Zentralbank (EZB) hat den sog. Leitzins von 0,25% auf 0,15% gesenkt. Dies ist der niedrigste Stand seit Bestehen des EZB-Leitzinses.
Die EZB-Leitzinsen haben im übrigen keinen Einfluss auf die langfristigen Baufinanzierungskonditionen. Für die Zinssätze bei den Immobilienfinanzierungen ist die Zinsentwicklung am sog. Anleihemarkt bzw. dem Markt für festverzinsliche Wertpapiere ausschlaggebend.
Die EZB-Leitzinsen haben im übrigen keinen Einfluss auf die langfristigen Baufinanzierungskonditionen. Für die Zinssätze bei den Immobilienfinanzierungen ist die Zinsentwicklung am sog. Anleihemarkt bzw. dem Markt für festverzinsliche Wertpapiere ausschlaggebend.
Dienstag, 20. Mai 2014
KfW senkt Zinsen...
Die KfW senkt morgen, den 21. Mai 2014, ihre Konditionen im Wohneigentumsprogramm (124), beim Energieeffizient Bauen (153) sowie beim Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (167) jeweils um 0,10 Prozentpunkte.
Auch im Programm Altersgerecht Umbauen (159) werden die Kondition bei der 10-jährigen Sollzinsbindung um 0,10 Prozentpunkte gesenkt.
Informationen zu den verschiedenen KfW-Programmen finden Sie unter KfW-Förderprogramme
Auch im Programm Altersgerecht Umbauen (159) werden die Kondition bei der 10-jährigen Sollzinsbindung um 0,10 Prozentpunkte gesenkt.
Informationen zu den verschiedenen KfW-Programmen finden Sie unter KfW-Förderprogramme
Sonntag, 18. Mai 2014
Hessen plant Anhebung der Grunderwerbsteuer
Mit Hessen will ein weiteres Bundesland die Grunderwerbsteuer erhöhen. Die Grunderwerbsteuer soll von derzeit 5,0% auf 6,0% angehoben werden. Damit läge Hessen beim Grunderwerbsteuersatz knapp hinter Schleswig-Holstein an der Spitze bundesweit.
Als Grund für die Erhöhung nennt die Landesregierung ”leere Landeskassen”.
Als Grund für die Erhöhung nennt die Landesregierung ”leere Landeskassen”.
Mittwoch, 14. Mai 2014
BGH-Urteil zu Bearbeitungsgebühren bei Ratenkrediten
Der Bundesgerichtshof hat am 13.05.2014 in zwei Urteilen entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Konsumentenkrediten (Ratenkrediten) unzulässig sind. Dieses Urteil ist allerdings nicht auf Bearbeitungsgebühren bei Immobilienfinanzierungen anzuwenden.
In Erwartung dieses Urteils, verzichten viele Banken und Sparkassen schon seit längerem auf die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr (gerade auch bei Immobilienfinanzierungen).
Wenn Sie ab Anfang 2011 einen Ratenkredit in Anspruch genommen und Bearbeitungsgebühren gezahlt haben, können Sie diese Bearbeitungsgebühren zurückverlangen. Dazu reicht in der Regel ein einfaches Anschreibens an die darlehensgebende Bank. Dieses Schreiben sollte die Höhe der Bearbeitungsgebühr und den Hinweis auf des BGH-Urteil enthalten.
Urteile des XI. Zivilsenats vom 13.5.2014 - XI ZR 405/12
Urteil des XI. Zivilsenats vom 13.5.2014 - XI ZR 170/13
In Erwartung dieses Urteils, verzichten viele Banken und Sparkassen schon seit längerem auf die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr (gerade auch bei Immobilienfinanzierungen).
Wenn Sie ab Anfang 2011 einen Ratenkredit in Anspruch genommen und Bearbeitungsgebühren gezahlt haben, können Sie diese Bearbeitungsgebühren zurückverlangen. Dazu reicht in der Regel ein einfaches Anschreibens an die darlehensgebende Bank. Dieses Schreiben sollte die Höhe der Bearbeitungsgebühr und den Hinweis auf des BGH-Urteil enthalten.
Urteile des XI. Zivilsenats vom 13.5.2014 - XI ZR 405/12
Urteil des XI. Zivilsenats vom 13.5.2014 - XI ZR 170/13
Mittwoch, 2. April 2014
Baufinanzierungen ohne Eigenkapital: Vorsicht bei Neubauvorhaben!
Die Zinsen sind niedrig und mancherorts sind auch noch vergleichsweise günstige Baugrundstücke zu bekommen. Da liegt es doch nahe, sich den Traum von den eigenen Vier Wänden auch ganz ohne Eigenkapital und auch noch zu mietähnlichen Belastungen zu erfüllen. Aber wie schlau ist das tatsächlich?
Über Sinn und Unsinn von Vollfinanzierungen ohne Eigenkapital streiten seit Jahren die Fachleute. Für die einen sind Finanzierungen ohne Eigenkapital zu riskant, für die anderen zu teuer und für wieder andere das optimale Mitteln, um Wohneigentum zu erwerben. Eigentlich haben alle ein bisschen recht.
Was bei dem Kauf einer fertiggestellten Immobilie (beispielsweise ein Altbau) noch überschaubar und planbar ist, kann bei einem eigenen Bauvorhaben komplett "in die Hose gehen": die Gesamtkosten für die eigene Immobilie.
bei einem Neubauvorhaben, bei keine Komplettpaket erworben wird, können die Bau- und Herstellungskosten schnell aus dem Ruder laufen. Hier ein paar Mehrleistungen und Extras, da ein paar unerwartete Mehrkosten für den Bodenaushub und schon ist das gesamte Budget hinfällig und es muss -da ja bei einer Vollfinanzierung in der Regel auch keine Reserven vorhanden sind- teuer nachfinanziert werden. Wer bei der eigentlichen Finanzierung schon an seine finanziellen Grenzen gegangen ist, wird hier ggf. ernsthafte Probleme bekommen, die sogar darin gipfeln können, dass sich die Fertigstellung verzögert oder sogar das ganze Bauvorhaben "platzt".
Wir raten allen, die keine ausreichenden Reserven für (Mehr-)Kosten in der Hinterhand haben, von einem Neubauvorhaben grundsätzlich ab. Davon ausgenommen ist der Kauf von einem Bauträger, sofern der einen Komplettpreis bietet und das Kostenrisiko übernimmt.
Mehr Infos zum Thema Vollfinanzierungen finden Sie in unserem "Ratgeber Baufinanzierung ohne Eigenkapital"
Über Sinn und Unsinn von Vollfinanzierungen ohne Eigenkapital streiten seit Jahren die Fachleute. Für die einen sind Finanzierungen ohne Eigenkapital zu riskant, für die anderen zu teuer und für wieder andere das optimale Mitteln, um Wohneigentum zu erwerben. Eigentlich haben alle ein bisschen recht.
Was bei dem Kauf einer fertiggestellten Immobilie (beispielsweise ein Altbau) noch überschaubar und planbar ist, kann bei einem eigenen Bauvorhaben komplett "in die Hose gehen": die Gesamtkosten für die eigene Immobilie.
bei einem Neubauvorhaben, bei keine Komplettpaket erworben wird, können die Bau- und Herstellungskosten schnell aus dem Ruder laufen. Hier ein paar Mehrleistungen und Extras, da ein paar unerwartete Mehrkosten für den Bodenaushub und schon ist das gesamte Budget hinfällig und es muss -da ja bei einer Vollfinanzierung in der Regel auch keine Reserven vorhanden sind- teuer nachfinanziert werden. Wer bei der eigentlichen Finanzierung schon an seine finanziellen Grenzen gegangen ist, wird hier ggf. ernsthafte Probleme bekommen, die sogar darin gipfeln können, dass sich die Fertigstellung verzögert oder sogar das ganze Bauvorhaben "platzt".
Wir raten allen, die keine ausreichenden Reserven für (Mehr-)Kosten in der Hinterhand haben, von einem Neubauvorhaben grundsätzlich ab. Davon ausgenommen ist der Kauf von einem Bauträger, sofern der einen Komplettpreis bietet und das Kostenrisiko übernimmt.
Mehr Infos zum Thema Vollfinanzierungen finden Sie in unserem "Ratgeber Baufinanzierung ohne Eigenkapital"
Dienstag, 1. April 2014
Falsche Widerrufsbelehrung: mauern Banken bei der Umschuldung?
In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anrufe von Verbrauchern erreicht, die uns sagten, dass Banken und Darlehensvermittler bei der Anschlussfinanzierung/Umschuldung von Darlehen mauern, die wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung gekündigt bzw. widerrufen wurden (bzw. widerrufen werden sollen).
Wir können diese Erfahrungen bei unseren Bankpartnern nicht nachvollziehen. Aber wie sind Ihre Erfahrungen mit Banken und Vermittlern bei diesem Thema? Lehnen Banken und Vermittler Anschlussfinanzierungen für widerrufene Darlehensverträge tatsächlich ab? Oder handelt es sich dabei um Einzelfälle?
Wir können diese Erfahrungen bei unseren Bankpartnern nicht nachvollziehen. Aber wie sind Ihre Erfahrungen mit Banken und Vermittlern bei diesem Thema? Lehnen Banken und Vermittler Anschlussfinanzierungen für widerrufene Darlehensverträge tatsächlich ab? Oder handelt es sich dabei um Einzelfälle?
Abonnieren
Posts (Atom)