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Donnerstag, 1. Januar 2015

Änderungen für Eigenheimbesitzer 2015: Alte Kamine müssen raus oder nachgerüstet werden...

Kamine und Öfen dürfen ab dem 1. Januar 2015 nur noch betrieben werden, wenn sie einen Staubfilter bekommen haben, außer es kann nachgewiesen werden, dass sie unter den ab 2015 gültigen Grenzwerten bleiben. Als Nachweis dient ein Zertifikat des Herstellers, das auch in einer Datenbank beim Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) eingesehen werden kann, oder eine Messung vor Ort durch einen Schornsteinfeger.

Diese Änderungen ergeben sich aus der geänderten Bundesimissionsschutzverordnung, die den Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid (CO2). Waren bislang abhängig von der Geräteart 2,0 bis 2,5 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas zulässig, liegt der Wert für Neugeräte ab 01.01.2015 bei generell bei 1,25 Gramm. Der Grenzwert für Staub sinkt von derzeit 0,075 auf dann 0,040 Gramm je Kubikmeter (g/cbm).

Mittwoch, 31. Dezember 2014

Änderungen für Eigenheimbesitzer 2015: Dämmung der Geschossdecken wird Pflicht...

Hausbesitzer müssen bis Ende 2015 die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen so dämmen, dass der aktuelle Mindestwärmeschutz erreicht wird. Von der Dämmpflicht ausgenommen sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihre Immobilie seit mindestens dem 1. Februar 2002 selbst wohnen. Die Dämmpflicht greift dann erst bei einem Wechsel des Eigentümers, der dann zwei Jahre Zeit, die Dämmung anzubringen. 

Die Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken, unabhängig davon, ob sie ausgebaut, begehbar sind oder nicht. Spitzböden sind also ebenso betroffen wie nicht ausgebaute Aufenthalts- oder Trockenräume.

Eine Dämmung der Geschossdecke entfällt auch, wenn das gesamte darüber liegende Dach gedämmt ist bzw. gedämmt wird.

Dienstag, 30. Dezember 2014

Änderungen für Eigenheimbesitzer 2015: Austausch alter Heizkessel wird Pflicht...

Gem. der Energieeinsparverordnung (EnEV) dürfen ab dem 01.01.2015 Öl- und Gas-Standardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, grundsätzlich nicht mehr betrieben werden. Vor 1985 eingebaute Geräte müssen also ausgetauscht werden. Ausgenommen sind allerdings Heizkessel von Ein- und Zweifamilienhäusern in Ein- oder Zweifamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 von den Eigentümern selbst bewohnt waren. Bei einem Verkauf hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit, den Austausch vorzunehmen.

Ausgetauscht werden müssen auch auch nur sog. Konstanttemperaturkessel "in üblicher Größe" (Heizkessel mit einer Leistung von unter vier Kilowatt und über 400 Kilowatt). Brennwert- oder Niedertemperaturkessel ab einem bestimmten Wirkungsgrad müssen nicht ausgetauscht werden.  

Montag, 29. Dezember 2014

Schleswig-Holstein: Antragsstopp für soziale Wohnungsbauförderung...

Das Fördervolumen für die soziale Wohnraumförderung wird in Schleswig-Holstein von Jahr zu Jahr in einem sog. Programmerlass durch Kabinettsbeschluss der Landesregierung festgelegt.

Für die neue Förderperiode 2015-2018 liegt noch kein Kabinettsbeschluss vor, sodass
ab Anfang 2015 zunächst keine Anträge für die soziale Wohnraumförderung bearbeiten werden können. Das bedeutet im Klartext: es gibt einen Antragsstopp bis die Landesregierung festgelegt hat, wie viel Mittel sie für die soziale Wohnungsbauförderung zur Verfügung stellen will.

Nicht betroffen sind die Abwicklung von KfW-Darlehen oder sog. Ergänzungsdarlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Informationen zu den Fördermitteln in Schleswig-Holstein finden Sie auf unserer Website unter Eigenheimförderung Schleswig-Holstein

ING-DiBa senkt morgen Zinsen für Baufinanzierungen...

Die ING-DiBa senkt per 30.12.2014 ihre Baufinanzierungszinsen wie folgt: Für Darlehen mit 5-jähriger und 10-jähriger Sollzinsbindung beträgt die Senkung 0,10 Prozentpunkte. Für Kredite mit 15-jähriger Zinsbindung werden die Zinsen um 0,20 Prozentpunkte gesenkt.

Die Zinskonditionen der ING-DiBa berücksichtigen wir in unserer Konditionsübersicht unter >Aktuelle Zinskonditionen>

Mittwoch, 24. Dezember 2014

Weihnachtsgrüße..

Wir wünschen unseren Kunden ein ruhiges und friedliches Weihnachtsfest 2014. Nach ein paar -hoffentlich erholsamen- Feiertagen sind wird nach dem Fest und natürlich auch im neuen Jahr gerne wieder für Sie da!

Ihr Baufi-Nord-Team

Mittwoch, 17. Dezember 2014

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