Hausbesitzer müssen bis Ende 2015 die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen so dämmen, dass der aktuelle Mindestwärmeschutz erreicht wird. Von der Dämmpflicht ausgenommen sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihre Immobilie seit mindestens dem 1. Februar 2002 selbst wohnen. Die Dämmpflicht greift dann erst bei einem Wechsel des Eigentümers, der dann zwei Jahre Zeit, die Dämmung anzubringen.
Die Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken, unabhängig davon, ob sie ausgebaut, begehbar sind oder nicht. Spitzböden sind also ebenso betroffen wie nicht ausgebaute Aufenthalts- oder Trockenräume.
Eine Dämmung der Geschossdecke entfällt auch, wenn das gesamte darüber liegende Dach gedämmt ist bzw. gedämmt wird.
Hier finden Sie Neuigkeiten und unsere Expertenkommentare rund um das Thema Immobilien und Immobilienfinanzierungen. Herr Varlemann ist seit 1992 als Baufinanzierungsberater tätig und betreibt mehrere Internetseiten zu den Themen Immobilienfinanzierungen und Finanzen.
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Mittwoch, 31. Dezember 2014
Dienstag, 30. Dezember 2014
Änderungen für Eigenheimbesitzer 2015: Austausch alter Heizkessel wird Pflicht...
Gem. der Energieeinsparverordnung (EnEV) dürfen ab dem 01.01.2015 Öl- und
Gas-Standardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, grundsätzlich nicht mehr betrieben werden. Vor 1985 eingebaute Geräte müssen
also ausgetauscht werden. Ausgenommen sind allerdings Heizkessel von Ein- und
Zweifamilienhäusern in Ein- oder Zweifamilienhäusern, die vor dem 1. Februar
2002 von den Eigentümern selbst bewohnt waren. Bei einem Verkauf hat der neue
Eigentümer zwei Jahre Zeit, den Austausch vorzunehmen.
Ausgetauscht werden müssen auch auch nur sog. Konstanttemperaturkessel "in üblicher Größe" (Heizkessel mit einer Leistung von unter vier Kilowatt und über 400 Kilowatt). Brennwert- oder Niedertemperaturkessel ab einem bestimmten Wirkungsgrad müssen nicht ausgetauscht werden.
Ausgetauscht werden müssen auch auch nur sog. Konstanttemperaturkessel "in üblicher Größe" (Heizkessel mit einer Leistung von unter vier Kilowatt und über 400 Kilowatt). Brennwert- oder Niedertemperaturkessel ab einem bestimmten Wirkungsgrad müssen nicht ausgetauscht werden.
Montag, 29. Dezember 2014
Schleswig-Holstein: Antragsstopp für soziale Wohnungsbauförderung...
Das Fördervolumen für die soziale Wohnraumförderung wird in Schleswig-Holstein von Jahr zu Jahr in einem sog. Programmerlass durch Kabinettsbeschluss der Landesregierung festgelegt.
Für die neue Förderperiode 2015-2018 liegt noch kein Kabinettsbeschluss vor, sodass
ab Anfang 2015 zunächst keine Anträge für die soziale Wohnraumförderung bearbeiten werden können. Das bedeutet im Klartext: es gibt einen Antragsstopp bis die Landesregierung festgelegt hat, wie viel Mittel sie für die soziale Wohnungsbauförderung zur Verfügung stellen will.
Nicht betroffen sind die Abwicklung von KfW-Darlehen oder sog. Ergänzungsdarlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Informationen zu den Fördermitteln in Schleswig-Holstein finden Sie auf unserer Website unter Eigenheimförderung Schleswig-Holstein
Für die neue Förderperiode 2015-2018 liegt noch kein Kabinettsbeschluss vor, sodass
ab Anfang 2015 zunächst keine Anträge für die soziale Wohnraumförderung bearbeiten werden können. Das bedeutet im Klartext: es gibt einen Antragsstopp bis die Landesregierung festgelegt hat, wie viel Mittel sie für die soziale Wohnungsbauförderung zur Verfügung stellen will.
Nicht betroffen sind die Abwicklung von KfW-Darlehen oder sog. Ergänzungsdarlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Informationen zu den Fördermitteln in Schleswig-Holstein finden Sie auf unserer Website unter Eigenheimförderung Schleswig-Holstein
ING-DiBa senkt morgen Zinsen für Baufinanzierungen...
Die ING-DiBa senkt per 30.12.2014 ihre Baufinanzierungszinsen wie folgt: Für Darlehen mit 5-jähriger und 10-jähriger Sollzinsbindung beträgt die
Senkung 0,10 Prozentpunkte. Für Kredite mit 15-jähriger Zinsbindung
werden die Zinsen um 0,20 Prozentpunkte gesenkt.
Die Zinskonditionen der ING-DiBa berücksichtigen wir in unserer Konditionsübersicht unter >Aktuelle Zinskonditionen>
Die Zinskonditionen der ING-DiBa berücksichtigen wir in unserer Konditionsübersicht unter >Aktuelle Zinskonditionen>
Mittwoch, 24. Dezember 2014
Weihnachtsgrüße..
Wir wünschen unseren Kunden ein ruhiges und friedliches Weihnachtsfest 2014. Nach ein paar -hoffentlich erholsamen- Feiertagen sind wird nach dem Fest und natürlich auch im neuen Jahr gerne wieder für Sie da!
Ihr Baufi-Nord-Team
Ihr Baufi-Nord-Team
Mittwoch, 17. Dezember 2014
Unabhängige Baufinanzierungsberater in Niedersachsen
Sie wohnen in Niedersachsen und wollen sich jetzt Ihren Traum von den eigenen 4 Wänden erfüllen? Sie suchen nach kompetenten Beratern, die Ihnen die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen und mit Ihnen gemeinsam das optimale Finanzierungskonzept für Sei finden?
Dann setzen Sie sich einfach mit einem unserer Beraterkollegen in Niedersachsen in Verbindung. Dort bekommen Sie eine kostenlose Beratung und günstige Angebote für Ihre Immobilienfinanzierung. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite unter
>>Übersicht Baufinanzierungsberater Niedersachsen>>
Dann setzen Sie sich einfach mit einem unserer Beraterkollegen in Niedersachsen in Verbindung. Dort bekommen Sie eine kostenlose Beratung und günstige Angebote für Ihre Immobilienfinanzierung. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite unter
>>Übersicht Baufinanzierungsberater Niedersachsen>>
Montag, 15. Dezember 2014
Baugeld-Vergleich Hamburger Abendblatt..
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| HA v. 13.12.2014 |
Der Zinsvergleich entsteht einmal wöchentlich in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Hamburg, die die Zinssätze bei diversen Banken und Vermittlern abfragt. Dieser Zinsvergleich erscheint dann auch in anderen Tageszeitungen.
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