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Mittwoch, 17. Februar 2016

Partnerbüro im Moorrege

Sie leben im Kreis Pinneberg bzw. Kreis Steinbrug und suchen einen kompetenten Baufinanzierungsexperten, der Sie bei der Finanzierung Ihrer Immobilie berät und betreut?

Dann sollten Sie unbedingt Kontakt zu unserem Kooperationspartner in Moorrege aufnehmen. Herr Thomsen berät Sie unabhängig von der Interessen unserer diversen Finanzierungspartner und kümmert sich als offizieller Partner der Investitionsbank Schleswig-Holstein auch um öffentliche Fördermittel für Neubau oder Kauf.

Die Kontaktdaten von Herrn Thomsen lauten:

Christian Thomsen
Kaufmann für Versicherungen & Finanzen


Drosselweg 9 - 25436 Moorrege
 
Telefon: (0 41 22) 40 32 871
Telefax:  (0 41 22) 40 32 870
Mobil: (0177) 32 50 861
 
E-Mail: christian.thomsen@baufi-nord.de

Siehe auch Baufinanzierungsberater in Pinneberg
 
 

Samstag, 13. Februar 2016

Neu: Partnerbüro in Rosengarten

Seit Anfang 2016 finden Sie "baufi-nord" auch südlich der Elbe. Pünktlich zum Jahresanfang ist Ulf-Timo Klenke in unseren Verbund freier Baufinanzierungsberater gestossen. Herr Klenke war bis dahin für eine große Bausparkasse tätig und will sich mit der Kooperation "breiter aufstellen", um so seine Kunden noch besser beraten zu können.

Herr Klenke ist Ihr persönlicher Ansprechpartner, wenn Sie im Landkreis Stade, Harburg oder Lüneburg leben.

Die Kontaktdaten von Herrn Klenke lauten:


Ulf-Timo Klenke
Bankkaufmann


Langenrehmer Dorfstrasse 1 -21224 Rosengarten
 
Telefon: 04108 - 459 05 96
Mobil 0176 / 233 90 340
 
E-Mail: ulf-timo.klenke@baufi-nord.de

Siehe auch: Kontaktdaten Ulf-Timo Klenke

Freitag, 12. Februar 2016

KfW fördert Maßnahmen zum Schutz vor Wohnungseinbrüchen

Laut einer Studie des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft nahm die Zahl der Wohungseinbrüche allein bis 2014 um 35% gegenüber den 1998 zu. Für 2015 geht man von einer noch höheren Zahl der Wohnungseinbrüche aus. Wer sich gegen Wohnungseinbrüche schützen will, muss in der Regel "ein bisschen" Geld investieren. Das betrifft vor allem Eigentümer älterer Immobilien, denn die sind bei Einbrechern aufgrund des mangelnden Einbruchschutzes besonders beliebt. Die Kosten dafür sind je nach Gebäudeart, -ausstattung und -alter unterschiedlich hoch.

Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert seit neuestem (u.a.) nicht nur Verbesserungen beim Umweltschutz, sondern auch bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbrüche (wobei "Wohnung" auch das freistehende Einfamilienhaus usw. einschließt).

Über das Programm Altersgerecht Umbauen (159/455) fördert die KfW verschiedene bauliche Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

Jeder, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert (das gilt also für Eigentümer und Mieter gleichermaßen).

Was wird gefördert?


  • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen)
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe). Im Programm Energieeffizient Sanieren - Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430) wird der Einbau einbruchsicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren gefördert
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht)
  • Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-, Gegensprechanlagen), baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder)


Bei allen Maßnahmen sind die technischen Mindestanforderungen einzuhalten. Die Arbeiten sind durch ein Fachunternehmen auszuführen (wer in Eigenleistung Hand anlegt, geht also leer aus!)

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten.

Die Förderung erfolgt entweder über...

1. einen Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit
oder
2. einen einmaligen Kostenzuschuss von bis zu 1.500 Euro je Wohneinheit

Nicht gefördert werden Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen.

Donnerstag, 11. Februar 2016

KfW: Förderung für KfW-70-Häuser endet zum 31.03.2016

An dieser Stelle möchten wir alle künftigen Bauherren nochmals daran erinnern, dass sog. "KfW70-Häuser" nur noch bis 31.03.2016 über das KfW-Programm "Energieeffizient Bauen" (Nr. 153) gefördert werden. Bis zu diesem Tag muss der Antrag bei der KfW vorliegen.

Wer ein sog. "KfW55-Haus" (oder besser) bauen will, sollte ggf. den 01.04.2016 abwarten und erst dann den Antrag bei der KfW bzw. dem durchleitenden Bankinstitut stellen, Ab diesem Termin erhöht die KfW den maximalen Förderbetrag von derzeit 50.000 auf 100.000 Euro je Wohneinheit und bietet außerdem -erstmals- auch eine 20jährige Sollzinsbindung für dieses Programm an. Wir sind im übrigen selbst sehr gespant, wie die Konditionen für die 20jährige Zinsbindung aussehen werden.

Dienstag, 19. Januar 2016

BGH-Urteil. Banken müssen mögliche Sondertilgungen bei Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigen

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19.01.2016 müssen Banken, Sparkassen usw. bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung mögliche Sondertilgungen im Rahmen einer eingeräumten Sondertilgungsoption berücksichtigen. Klauseln im "Kleingedruckten", die dies ausschließen, sind unwirksam.

Die genaue Begründung finden Sie auf unserer Internetseite unter Vorfälligkeitsentschädigung-Sondertilgungen

Niedersachsen plant Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes

Die niedersächsische Landesregierung "denkt darüber nach", den Grunderwerbsteuersatz von derzeit 5 Prozent auf 6,5 Prozent anzuheben. Als Begründung wird genannt, dass man so einen Ausgleich für die unerwarteten Mehrkosten für die Flüchtlingsunterbringung etc. erzielen will.

Mittwoch, 11. November 2015

Baufinanzierungen ohne Einkommensnachweise: Einschränkungen

Wir bieten unter anderem auch Baufinanzierungen bzw. Immobilienfinanzierungen ohne Einkommensnachweise an ("self-certified"). Die Möglichkeiten hierfür werden zunehmend eingeschränkt und werden spätestens ab März 2016 gar nicht mehr möglich sein. Grund dafür ist die Umsetzung der sog. "EU-Immobilienkreditrichtlinie", die unter anderem vorsieht, dass Darlehensgeber die wirtschaftlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer genau prüfen (und dokumentieren) müssen.

Wir erleben schon jetzt zunehmende Einschränkungen. Auch wenn einige unserer Bankpartner Immobilienfinanzierungen ganz ohne Einkommensnachweise so nicht mehr anbieten, versuchen diese doch, den Aufwand möglichst gering zu halten. So reicht beispielsweise der letzte Steuerbescheid als Einkommensnachweis aus.

Weiterhin möglich sind übrigens Finanzierungen bis 100.000 Euro ganz ohne Angaben zum Einkommen. Voraussetzung ist, dass maximal ca. 60 Prozent des Immobilienwertes finanziert werden sollen. Diese 60 Prozent-Grenze gilt im übrigen bei allen Varianten der Baufinanzierungen ohne Einkommensnachweise. Höhere Beleihungen sind grundsätzlich nur mit entsprechenden (ausführlichen) Nachweisen möglich.

Hinweis: Sie finden im Internet diverse Infos zu "self-certified-Darlehen", in denen es heißt, dass diese Darlehen vor allem für Selbständige gedacht sind UND keine Bonitätsprüfung stattfindet. Beides ist SO nicht richtig. Zum einen sind derartige Darlehen nicht für eine bestimmte Berufsgruppe o.ä. gemacht worden, sondern werden von einigen Banken angeboten, um sich selbst die Arbeit zu erleichtern. Zum anderen findet immer eine Bonitätsprüfung statt. Insbesondere holen die Darlehensgeber eine Schufa-Auskunft ein. Bei selbständigen Darlehensnehmern wird zudem eine allgemeine Wirtschaftauskunft eingeholt (meist über Creditreform). Enthalten diese Auskünfte negative Einträge, wird die Darlehensvergabe in der Regel abgelehnt.

Nachtrag vom 07.08.2017
Inzwischen ist es so, dass Immobilienfinanzierungen ohne Einkommensnachweise in Deutschland nicht mehr möglich sind. Dies gilt allerdings nur für Darlehen an Verbraucher (also natürliche Personen). Bei gewerblichen Darlehensnehmern (beispielsweise einer GmbH als Besitzgesellschaft) sind Finanzierungen ohne Prüfung der üblichen Bilanzunterlagen durchaus noch möglich. Allerdings werden diese nur von wenigen Banken angeboten.