Dieses Blog durchsuchen

Montag, 3. September 2018

Immobilienfinanzierungen trotz Wandlungsrecht machbar...

Seit Umsetzung der sog. Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März 2016 kämpfen Verbraucher (aber auch Banken) mit dem sog. Wandlungsrecht. Dieses Wandlungsrecht steht allen Verbrauchern zu, die in einem EU-Land leben, das nicht den Euro als Landeswährung hat, und die ein Darlehen in Euro aufnehmen. Mn sollte eher schreiben "aufnehmen wollen", denn keine deutsche Bank bietet in diesem Fall ein Darlehen an.

Wir haben uns auf Immobilienfinanzierungen für Steuerausländer, Gebietsfremde, Devisenausländer und Genzgänger spezialisiert und mehrere Möglichkeiten gefunden, in Deutschland eine Immobilie trotz Wandlungsrecht zu finanzieren.

Die Möglichkeiten sind -zugegeben- stark beschränkt, aber immerhin gibt es Lösungen. Und wir haben sogar eine Möglichkeite gefunden, das Wandlungsrecht vertraglich auszuschließen. Das ist insoweit von Bedeutung als wir so auch  über unsere Bankpartner längere Sollzinsbindungen/Zinsfestschreibungen von bis zu 10 Jahren anbieten können.

Wenn Sie mehr Informationen zu diesem Thema wünschen und/oder ein konkretes Finanzierungsvorhaben besprechen wollen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Sie erreichen uns wie folgt:

Telefon: +49 4534-298470
E-Mail: olaf varlemann@baufi-nord.de 
 

Samstag, 25. März 2017

Freie Baufinanzierungsberaterinnen in Thüringen

Auch wenn man glauben könnte, dass "baufi-nord" nur im hohene Norden vertreten ist, so sind wir auch in Thüringen mit einer Kooperationspartnerin vertreten.

Frau Dreyße steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie eine Immobilie finanzieren wollen oder Kapitalbedarf für andere Zwecke haben. Schließlich vermitteln wir nicht nur günstige Immobiliedarlehen, sondern bieten unseren Kunden darüber hinaus auch individuelle und günstige Verbraucherkredite für alle möglichen Zwecke.

Im Rahmen der kostenlosen und unverbindlichen Beratung bekommen Sie ungefragt auch alle Informationen zu den Fördermitteln des Bundes und des Landes Thüringen, die Sie für Ihr Finanzierungsvorhaben, beispielsweise den Kauf einer Immobilie, in Anspruch nehmen können.

Neugierig geworden? Dann vereinbaren Sie einfach ein Beratungsgespräch mit unserer Kollegin Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite unter:

https://www.baufi-nord.de/experten-vor-ort/baufinanzierungsexperten-in-thueringen

Frau Dreyße ist unsere Spezialistin für das Thema "Förderung von Wohneigentum in Thüringen". Das liegt vor allem daran, dass sie über viele Jahre Erfahrung verfügt und genau weiß, welche Fördermittel Sie nutzen können und wie man diese optimal in die Gesamtfinanzierung einbaut. 

Samstag, 18. März 2017

Freie Baufinanzierungsberater in Bayern

Zugegeben: in Bayern sind wir von "baufi-nord" derzeit nur an zwei Standorten vertreten, aber wir arbeiten daran!

Die Kollegen in München und Prien am Chiemsee stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie eine Immobilie finanzieren wollen oder Kapitalbedarf für andere Zwecke haben. Schließlich vermitteln wir nicht nur Baufinanzierungen, sondern bieten unseren Kunden auch individuelle und günstige Verbraucherkredite für alle möglichen Zwecke.

Im Rahmen der kostenlosen und unverbindlichen Beratung bekommen Sie unter anderem auch alle Informationen zu den Fördermitteln des Bundes und des Landes Bayern, die Sie für Ihr Finanzierungsvorhaben in Anspruch nehmen können.

Neugierig geworden? Dann vereinbaren Sie einfach ein Beratungsgespräch mit einem unserer Kollegen bei Ihnen vor. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite unter: 

 https://www.baufi-nord.de/experten-vor-ort/baufinanzierungsberatung-bayern

Mittwoch, 15. März 2017

Wohnsitz VAE: ist eine Immmobilienfinanzierung in Deutschland trotzdem möglich?

Wenn Sie in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) leben und arbeiten und eine Immobilie in Deutschland finanzieren wollen, werden Sie sicher schon die Erfahrung gemacht haben, dass sich die meisten Banken derzeit sehr schwer mit diesem Thema tun. Vielerorts wird eine solche Finanzerung mit Hinweis auf die sog. "Wohnimmobilienkreditrichtlinie", die seit März 2016 gültig ist, einfach abgelehnt. Zum Teil erzählen einem die Banken dann auch noch, dass keine Bank in Deutschland eine solche Finanzierung begleitet bzw. begleiten darf.

Aber was ist denn nun Fakt?

Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WKR oder Wokri) verbietet keiner einzigen Bank, Ihnen ein Immobiliardarlehen zur Verfügung zu stellen. Mir ist es schleierhaft, wie einige Banken auf dieses "schmale Brett kommen". Aber glücklicherweise kenne ich genug Banken, die eine Finanzierung trotz des Wohnsitzes Dubai und Einkommensbezug in Dirham (oder jeder anderen Währung) begleiten.

Lassen Sie sich also nicht entmutigen! Ich mache immer wieder die Erfahrung, dass viele Mitarbeiter von Banken nicht besonders erfahren in diesem Thema sind und häufig die Vorgaben/Finanzierungsrichtlinien ihres eigenen Arbeitgebers nicht genau kennen. Da hilft es, wenn man weiß, wen man ansprechen muss ;-)

Wenn Sie mehr zu diesem Thema erfahren wollen, besuchen Sie einfach unsere Internetseite. Dort finden Sie nicht nur mehr Infos, sondern auch meine genauen Kontaktdaten. Ich stehe Ihnen bei Ihrem Finanzierungsvorhaben gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Siehe: Baufinanzierungen für Steuerausländer in Dubai

Ihr Olaf Varlemann
Inhaber von baufi-nord.de


Was taugen eigentlich Online-Rechner für die Immobilienwertberechnung?

Wer darüber nachdenkt, seine Immobilie zu verkaufen, will natürlich wissen, welchen Kaufpreis man für diese Immobilie realistisch verlangen kann. Da ist es doch praktisch, wenn man mal eben einen der vielen kostenlosen Rechner im Internet nutzen kann. Da gibt man dann 4-5 Daten ein (beispielsweise die Immobilienart und die genaue Anschrft) und "schupssdiwupps" spuckt der Onlinerechner einen Marktpreis aus.Aber wie aussagekräftig ist dieser Marktwert?

Kostenloser Rechner?! Warum kostenlos?

Wer einn der vielen Online-Rechner für die Immobilienwertermittlung benutzt, sollte sich als erstes fragen, warum dieser Rechner kostenlos ist. Schließlich hat niemand etwas zu verschenken und der Aufwand, solche Rechner mit den Hintergrundaten (Grundstückswerte usw.) zu füttern ist enorm. Die Antwort bei den meisten mir bekannten Online-Bewertungstools ist simpel: es geht einfach nur darum, Sie als Kunden zu locken, um Ihnen eine kostenpflichtige Immobilienbewertung zu verkaufen oder sich (oder andere) als Immobilienmakler anzubieten. Mit dem wahren Leben haben die Berechnungsergebnisse meistens nichts zu tun (das wäre schon der ganz große Zufall).

Gerade die kostenlosen Internetrechner sind viel zu ungenau, um einen realistischen Immobilienwert auszuwerfen. Die Immobilienart (Haus, Eigentumswohnung...), die Lage und die Größe (Grundstück, Wohnfläche,...) reichen nicht aus, um den tatsächlichen aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie zu berechnen. Dazu benötigt man wesentlich mehr Informationen (beispielsweise zum Ausstattungsstandard, dem Modernisierungsgrad usw. usw.) und eine professionelle Software. Alles andere gleicht mehr dem Blick in die Glaskugel.

Davon abgesehen können die Online-Rechner auch keine Werte zu einem bestimmten Bewertungsstichtag ermitteln, sondern beziehen sich immer nur auf das "heute und hier". Braucht man also einen zurückliegenden Marktwert (beispielsweise im Rahmen eines Scheidungsverfahrens), kommt man mit den Online-Rechern zu keinem Ergebnis. 

Kostenlose "Markteinschätzungen" von Immobilienmaklern sind meistens auch nicht besser!

Was für die Online-Rechner gilt, trifft auch auf die Angbeote von Immobilienmakler zu, die Ihnen eine kostenlose Markteinschätzung o.ä. anbieten. Warum machen die das kostenlos? Die einzige Motivation ist, von Ihnen einen Maklerauftrag für den Verlauf zu bekommen. Und dabei ist der tatsächliche Marktwert schon fast egal. Im Ergebnis wird man Ihnen wahrscheinlich eine Zahl präsentieren, die Ihnen als Verkäufer gefällt. Und natürlich hat der Makler dann schon mal den Maklerauftrag für Sie vorbereitet. Und viele Makler sind dann später nicht um Ausreden verlegen, wenn sich für den Anfangs aufgerufenen Kaufpreis kein Käufer findet. Wenn sonst nichts zieht, ist halt des Wetter schuld.

Zugegeben, es gibt auch Immobilienmakler, die ihren Job ernst nehmen und auf derartige Praktiken nicht angewiesen sind. Aber die sind eher die Ausnahme und verfügen in der Regel über eine besondere Qualifikation. Die ist besonders gefragt, wenn es nicht nur um den aktuellen Marktwert, sondern ggf. auch um den Wert der Immobilie zu einem anderen (meist zurückliegenden) Zeitpunkt geht.

Online-Wertermittlung: alles andere als rechtsicher!

Abgesehen vom möglichen Verkauf, interessieren sich viele für den Wert von Immobilien, wenn es um Ehescheidungen, Erbfälle oder Streit mit dem Finanzamt geht. In diesen Fällen helefen Ihnen die ganzen Online-Rechner überhaupt nicht, denn deren Ergebnisse werden von Anwälten, Finanzämtern oder Gerichten nicht anerkannt - weil sie eben viel zu ungenau sind. Und das selbe gilt auch für irgendwelche "Kurzgutachten" oder "Markteinschätzungen" von Immobilienmaklern.

Wenn´s genau sein soll, hilft nur ein Fachmann bzw. eine Fachfrau!

Wenn es sich in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren um den Wert einer Immobilie dreht, werden Sie nicht drumherum kommen, einen ordentlichen und unabhängigen Sachverständigen mit der Wertermittlung zu beauftragen. Das muss in der Regel kein "öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter" sein, denn es gibt auch andere Qualifikationen, die insbesondere von Gerichten oder Finanzämtern anerkannt werden.







Dienstag, 14. März 2017

Baufinanzierungsberatung in Lübeck

Immer wieder höre ich am Telefon, dass es schade wäre, dass wir kein Büro in Lübeck haben. Da köne man sich ja gar nicht zu einem persönlichen Gespräch zusammensetzen. Wenn ich dann entgegne, dass das gar kein Problem ist, weil ich ja auch zu ihnen nach Hause kommen kann, ist das Erstaunen oft groß. So etwas kennt man von den meisten Banken nicht.


Wenn Sie in Lübeck oder Umgebung (Stockelsdorf, Bad Schwartau usw.) leben und Bedarf an einem persönlichen Beratungsgespräch haben, scheuen Sie sich nicht und melden sich bei mir. Wir können dann einen Termin für eine Baufinanzierungsberatung vereinbaren. Und das auch noch außerhalb der sonst üblichen Banköffnungszeiten. Sie müssen also keinen Urlaub nehmen, um sich umfassend beraten zu lassen.

Ihr
Olaf Varlemann
Inhaber von baufi-nord.de

Mehr Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter Baufinanzierungsexperten in Lübeck

Montag, 13. März 2017

Eine Immobilie ohne Eigenkapital finanzieren: das könnte in Zukunft schwierig werden

Die Bundesregierung plant Maßnahmen, um eine mögliche "Immobilienblase" in Deutschland zu verhindern. Eine dieser Maßnahmen sind gesetzliche Vorgaben für die Einbringung von Eigenkapital beim Kauf oder Neubau einer Immobilie. Geplant ist, dass Verbraucher mindestens 20 Prozent des Kaufpreises bzw. der Gesamtkosten als Eigenbeteiligung einbringen müssen. Dabei orientiert amn sich in Berlin an der uralten Grenze für Hypothekendarlehen, die es so in der Praxis schon seit mindestens 20 Jahren nicht mehr gibt.

Neben dem Eigenkapitaleinsatz will man auch Höchstgrenzen beim Verschuldungsgrad einführen. Das bedeutet, dass Banken Darlehen nur noch in einem bestimmten Verhältnis zum Einkommen vergeben dürfen. Damit möchte man auch eine übermäßige Verschuldung von Verbrauchern verhindern.

Wir warten mal ab, ob und in welcher Form diese geplanten Änderungen tatsächlich Gesetz werden. Auch wenn Details noch nicht feststehen, ist es durchaus möglich, dass Immobilienfinanzierungen ganz ohne Eigenkapital mittelfristig schwierig bis unmöglich werden.

Wenn Sie mehr zum Thema Immobilienfinanzierungen ohne Eogenkapital erfahren wolen, besuchen Sie einfach unsere Internet seit. Dort haben wir viele Infos zu diesem Thema hinterlegt:

Ratgeber Vollfinanzierungen

Samstag, 11. März 2017

Freie Baufinanzierungsberater(innen) in Baden-Württemberg

Auch wenn es das "baufi-nord" anders vermuten lässt, haben wir auch in Baden-Württemberg mehrere Kooperationspartner. Mittelpunkt unserer Kollegen in BW ist das Büro in Karlsruhe. Von hier aus werden unsere Aktivitäten "im Süden" gesteuert und die Kolleginnen und Kollegen fachlich betreut.

Die Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie eine Immobilie finanzieren wollen oder Kapitalbedarf für andere Zwecke haben. Schließlich können wir nicht nur Baufinanzierung, sondern vermitteln auch individuelle und günstige Verbraucherkredite für alle möglichen Zwecke.

Im Rahmen der kostenlosen und unverbindlichen Beratung bekommen Sie unter anderem natürlich auch alle Informationen zu den Fördermitteln des Bundes und des Landes Baden-Württemberg, die Sie für Ihr Finanzierungsvorhaben in Anspruch nehmen können.

Neugierig geworden? Dann vereinbaren Sie einfach ein Beratungsgespräch mit einem unserer Kolegen bei Ihnen vor. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite unter:  https://www.baufi-nord.de/experten-vor-ort/baden-wuerttemberg

Tipp. Sollte sich kein Kollege in Ihrer Nähe finden, nehmen Sie Kontakt zu dem Büro in Karlsruhe auf, denn die Karlruher Kollegen sind in ganz Baden-Württemberg unterwegs.


Sonntag, 5. März 2017

In China leben und in Deutschland eine Immobilie finanzieren?

Wenn Sie derzeit in China leben und arbeiten und hier in Deutschland eine Immobilie finanzeren wollen, werden Sie von den meisten Banken nur ein Kopfschütteln ernten. Das gilt insbesondere wenn Sie Ihr Einkommen nicht in Euro, sondern in USD oder Renminbi, beziehen. Derartige Finanzierungen lehnen die meisten deutschen Banken derzeit kathegorisch ab.

Die Gründe für diese ablehnde Haltung der deutschen Kreditwirtschaft sind mehrschichtig. Begündet wird die Ablehnung gerne mit den Folgen der im März 2016 in Deutschland umgesetzten Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

Diese Richtlinie bzw. die sich daraus ergebenden Gesetze und Gesetzesänderungen schreiben Banken unter anderem vor, die Einkommenssituation der Darlehensnehmer genau zu prüfen. Schon an diesem Punkt steigen einige Banken aus, wenn es darum geht, Ihre Einkommenssituation in China genau zu prüfen bzw. zu beurteilen (selbst wenn Sie von einem deutschen Arbeitgeber dahin entsendet wurden). Ein anderer Teil der Banken fürchtet, dass Ihnen ein sog. Wandlungsrecht zusteht, sobald sich Ihre Einkommenswährung gegenüber dem Euro stark verschlechtert. Unter Wandlungsrecht versteht man, dass der Darlehensgeber dann gezwungen werden könnte, die Währung des Darlehens von Euro in beispielsweise USD umzustellen.

Aus unserer Sicht sind die Hinweise auf die Wohnimmobilienkreditrichtlinie nur vorgeschoben bzw. resultieren aus der Unsicherheit der Kreditwirtschaft, wie mit dieser Richtlinie umzugehen ist. Wesentlich einleuchtender ist die Begründung, dass Banken nicht sicher sind, ob Sie mit Ihnen einen Darlehensvertrag nach deutschem Recht abschließen können. Diese Frage lässt sich nur mittels Rechtsgutachten ("Legal-Oppinion") klären. Und da liegt das Problem, denn solche Gutachten sind teuer und keine Bank wird diese daher in Auftrag geben, wenn man nur 1-10 potentielle Kunden in diesem Bereich hat.

Wir kennen Banken, die mit Deutschen, die in China leben und arbeiten, keine Probleme haben. Wichtig ist nur, dass Sie als Angestellte(r) tätig sind und Sie Gehaltsabrechnungen in englischer (oder natürlich auch in deutscher) Sprache vorlegen können. Wichtig: wenn Sie chinesische(r) Staatsbürger(in) sind, ist eine Finanzierung nur möglich, wenn Sie nachweislich bei einem bekannten Nicht-Chinesischen Unternehmen beschäftigt sind.

Wenn Sie mehr Informationen benötigen und oder Ihre Finanzerungsvohaben durchsprechen wollen, nehmen Sie einfach Kontakt zu unserem Spezailisten auf. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite unter:

http://www.baufi-nord.de/ratgeber-infos/immobilienfinanzierungen/32-baufinanzierungen-fuer-steuerauslaender/186-baufinanzierungen-fuer-steuerauslaender-unser-spezialist

Mittwoch, 1. März 2017

Immobilienfinanzierungen für alle die in den USA leben

Sie leben und wohnen in den USA oder sind für ein US-Unternehmen tätig und verdienen Ihr Gehalt in US-Dollar? Sie möchten eine Immobilie in Deutschland finanzieren? Dann werden Sie sicher schon bemerkt haben, dass das derzeit nicht einfach ist. Viele Darlehensgeber lehnen derartige Finanzierungen derzeit grundsätzlich ab.

Die Banken, Sparkassen und andere Darlehensgeber begründen dies gerne mit der Änderungen seit Einführung der sog. Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März 2016. Demanch steht Ihnen als Verbraucher ein sog. Wandlungsrecht zu, sobald sich der US-.Dollar-Kurs gegenüber dem Euro-Kurs verschlechtert - angeblich. Sie hätten damit die Möglichkeit, den Darlehensgeber zu zwingen, ein Euro-Darlehen in ein Darlehen in USD umzuwandeln.


Ob Ihnen tatsächlich ein solches Wandlungsrecht zustehen würde, lasse ich mal so im Raum stehen. Darüber kann man trefflich streiten (oder auch nicht). Es ist nun einmal Tatsache, dass die meisten Banken -unabhängig vom Wohnort- insbesondere bei einem Einkommen in USD streiken.

Wir haben allerdings mehrere Bankpartner, die damit keine Problem haben - gleich ob Sie in den USA oder in Deutschland leben.

Mehr Infos finden Sie auf unserer Webseite unter: http://www.baufi-nord.de/ratgeber-infos/immobilienfinanzierungen/32-baufinanzierungen-fuer-steuerauslaender/168-baufinanzierungen-fuer-steuerauslaender-und-grenzgaenger-usa

Dienstag, 28. Februar 2017

Widerrufsjoker bei ab 2010 geschlossenen Darlehensverträgen

Wer ab dem Juni 2010 ein Immobiliendarlehen mit einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat, hat ggf. ein Schlupfloch, um aus dem Vertrag herauszukommen und anderswo günstiger zu finanzieren.

Möglich machen dies Fehler in der Widerrufsbelehrung des jeweiligen Darlehensvertrags sofern dieser zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen wurde. Ein Widerruf älterer Darlehensverträge ist seit dem 22.06.2016 nicht mehr möglich.

Besonders interessant ist dieser Widerrufsjoker für alle, die ihr Darlehen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zurückgezahlt haben. Sind die Widerrufsbelehrung oder die Verbraucherpflichtinformationen fehlerhaft, besteht die Möglichkeit, sich diese Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen!

Wer prüfen will, ob er so aus einem noch laufenden Darlehensvertrag aussteigen oder sich die Vorfälligkeitsentschädigung wiederholen kann, sollte unbedingt Kontakt zu einer der Verbraucherzentralen oder einem Fachanwalt für Bankenrecht aufnehmen. 

Mittwoch, 3. August 2016

Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Schutz vor Überschuldung im Alter angemessen?

Die sog, "Wohnimmobilienkreditrichtlinie" (genauer die damit verbundenen Gesetzesänderungen) schreiben vor, dass Immobiliardarlehen (auch das ein neuer Begriff) bis Erreichen des Rentenalters getilgt sein müssen. Ist das nicht der Fall, müssen Verbraucher nachweisen, dass ihre Alterseinkünfte nach heutigem Maßstab ausreichen, um die verbleibende Finanzierungsbelastung auch im Alter tragen zu können.

Diese Vorgabe(n) sorgen derzeit für viel Aufsehen. Banken, Sparkassen und andere Darlehensgeber beklagen, dass Immobilienfinanzierungen für ältere Mitbürger schwieriger oder gar unmöglich geworden sind. Das stimmt (wenn auch sicher nicht in dem Ausmaß, wie es gerne behauptet wird), aber ist es deswegen falsch?

Der Gesetzgeber will mit diesen Vorgaben verhindern, dass Menschen sich über das Rentenalter hinaus verschulden bzw.

Sonntag, 20. März 2016

BGH-Urteil: Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinnschaft ist grundsätzlich möglich


BGH-Urteil vom 18. März 2016 – V ZR 75/15
Pressemitteilung des BGH

Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Auf dem Grundstück der aus 31 Wohneinheiten bestehenden Wohnanlage befinden sich nur sechs Pkw-Stellplätze; diese hatte die teilende Grundstückseigentümerin in der Teilungserklärung aus dem Jahr 1982 den Wohnungen Nr. 26 bis 31 zugeordnet. Den Wohnungen Nr. 1 bis 25 hatte sie jeweils einen Pkw-Stellplatz auf dem – damals in ihrem Eigentum stehenden – Nachbargrundstück zugeordnet und sich durch eine Baulast öffentlich-rechtlich verpflichtet, die Stellplätze der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Verfügung zu stellen. Seitdem werden die Stellplätze durch die Wohnungseigentümer genutzt. In der Folgezeit wechselte die Eigentümerin des Nachbargrundstücks. Die neue Eigentümerin widersetzte sich einer weiteren unentgeltlichen Nutzung des Grundstücks und bot den Abschluss eines Mietvertrages oder den Kauf des Grundstücks an. Daraufhin beschlossen die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit den Erwerb des Nachbargrundstücks durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Kaufpreis sollte maximal 75.000 € betragen und in Höhe von 15% von allen Eigentümern nach Wohneinheiten und zu 85% von den Eigentümern der Wohnungen 1 bis 25 als Nutzer der Stellplätze getragen werden.  

Die von einer Wohnungseigentümerin erhobene Anfechtungsklage hat das Amtsgericht abgewiesen. Das Landgericht hat ihre Berufung zurückgewiesen.  

Der u. a. für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen, da die Beschlüsse der Wohnungseigentümer über den Grundstückserwerb und die Kostenverteilung nicht zu beanstanden sind.  

Den Wohnungseigentümern fehlte nicht die erforderliche Beschlusskompetenz. Sie können grundsätzlich den Erwerb eines Grundstücks durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als (teils)rechtsfähigen Verband beschließen. Der Erwerb des Nachbargrundstücks durch die Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht auch ordnungsmäßiger Verwaltung, da das Grundstück für die Wohnungseigentumsanlage von Beginn an eine dienende und auf Dauer angelegte Funktion hatte und diese mit dem Erwerb aufrechterhalten werden soll. Die benachbarte Fläche diente seit Errichtung der Wohnungseigentumsanlage als Parkplatz und – über die Baulast – zugleich der Erfüllung des nach öffentlichem Recht erforderlichen Stellplatznachweises. Allerdings gewährt die Baulast den Wohnungseigentümern als Begünstigten weder einen Nutzungsanspruch noch verpflichtet sie die Grundstückseigentümerin, die Nutzung zu dulden. Wenn sich die Wohnungseigentümer vor diesem Hintergrund zur Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für den Erwerb des Nachbargrundstücks durch die Wohnungseigentümergemeinschaft entscheiden, entspricht dies ordnungsmäßiger Verwaltung. 

Auch der gewählte Kostenverteilungsschlüssel, der sich an dem Nutzungsvorteil für den jeweiligen Wohnungseigentümer orientiert, ist nicht zu beanstanden.  

Vorinstanzen:  

AG Bremen-Blumenthal 44 C 2012/13 - Urteil vom 4. Oktober 2013  

LG Bremen 4 S 343/13 - Urteil vom 13. Februar 2015

Dienstag, 15. März 2016

Wohnimmobilienkreditrichtlinie; ab März 2016 werden Baufinanzierungen komplizierter

Ab dem 21.03.2016 werden in Deutschland diverse Änderungen bei Krediten und Immobilienfinanzierungen wirksam. Diese Änderungen beruhen auf der Vorgabe einer EU-Richtlinie zur Verbesserung des Verbraucherschutzes. Der Gesetzgeber möchte Verbraucher mit der Umsetzung der EU-Richtlinie insbesondere vor Überschuldung und unüberlegter Darlehensaufnahme schützen.

Auch für uns als Vermittler  ergeben sich aus der Wohnimmobilienkreditrichtlinie diverse Neuerungen. So müssen wir künftig unsere Beratungsgespräche protokollieren und unsere Empfehlungen für ein oder mehrer Finanzierungsvarianten schriftlich begründen. Glücklicherweise treffen uns die diversen "Neuerungen" bzgl. Umfang und Inhalt der Beratung nicht, da wir schon seit Jahren so arbeiten, wie es das Gesetz ab Ende März für alle Baufinanzierungsvermittler vorschreibt.

Mehr Infos zum Thema Wohnimmobilienkreditrichtlinie finden Sie auf unserer Internetseite:

Mittwoch, 17. Februar 2016

Partnerbüro im Moorrege

Sie leben im Kreis Pinneberg bzw. Kreis Steinbrug und suchen einen kompetenten Baufinanzierungsexperten, der Sie bei der Finanzierung Ihrer Immobilie berät und betreut?

Dann sollten Sie unbedingt Kontakt zu unserem Kooperationspartner in Moorrege aufnehmen. Herr Thomsen berät Sie unabhängig von der Interessen unserer diversen Finanzierungspartner und kümmert sich als offizieller Partner der Investitionsbank Schleswig-Holstein auch um öffentliche Fördermittel für Neubau oder Kauf.

Die Kontaktdaten von Herrn Thomsen lauten:

Christian Thomsen
Kaufmann für Versicherungen & Finanzen


Drosselweg 9 - 25436 Moorrege
 
Telefon: (0 41 22) 40 32 871
Telefax:  (0 41 22) 40 32 870
Mobil: (0177) 32 50 861
 
E-Mail: christian.thomsen@baufi-nord.de

Siehe auch Baufinanzierungsberater in Pinneberg
 
 

Samstag, 13. Februar 2016

Neu: Partnerbüro in Rosengarten

Seit Anfang 2016 finden Sie "baufi-nord" auch südlich der Elbe. Pünktlich zum Jahresanfang ist Ulf-Timo Klenke in unseren Verbund freier Baufinanzierungsberater gestossen. Herr Klenke war bis dahin für eine große Bausparkasse tätig und will sich mit der Kooperation "breiter aufstellen", um so seine Kunden noch besser beraten zu können.

Herr Klenke ist Ihr persönlicher Ansprechpartner, wenn Sie im Landkreis Stade, Harburg oder Lüneburg leben.

Die Kontaktdaten von Herrn Klenke lauten:


Ulf-Timo Klenke
Bankkaufmann


Langenrehmer Dorfstrasse 1 -21224 Rosengarten
 
Telefon: 04108 - 459 05 96
Mobil 0176 / 233 90 340
 
E-Mail: ulf-timo.klenke@baufi-nord.de

Siehe auch: Kontaktdaten Ulf-Timo Klenke

Freitag, 12. Februar 2016

KfW fördert Maßnahmen zum Schutz vor Wohnungseinbrüchen

Laut einer Studie des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft nahm die Zahl der Wohungseinbrüche allein bis 2014 um 35% gegenüber den 1998 zu. Für 2015 geht man von einer noch höheren Zahl der Wohnungseinbrüche aus. Wer sich gegen Wohnungseinbrüche schützen will, muss in der Regel "ein bisschen" Geld investieren. Das betrifft vor allem Eigentümer älterer Immobilien, denn die sind bei Einbrechern aufgrund des mangelnden Einbruchschutzes besonders beliebt. Die Kosten dafür sind je nach Gebäudeart, -ausstattung und -alter unterschiedlich hoch.

Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert seit neuestem (u.a.) nicht nur Verbesserungen beim Umweltschutz, sondern auch bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbrüche (wobei "Wohnung" auch das freistehende Einfamilienhaus usw. einschließt).

Über das Programm Altersgerecht Umbauen (159/455) fördert die KfW verschiedene bauliche Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

Jeder, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert (das gilt also für Eigentümer und Mieter gleichermaßen).

Was wird gefördert?


  • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen)
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe). Im Programm Energieeffizient Sanieren - Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430) wird der Einbau einbruchsicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren gefördert
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht)
  • Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-, Gegensprechanlagen), baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder)


Bei allen Maßnahmen sind die technischen Mindestanforderungen einzuhalten. Die Arbeiten sind durch ein Fachunternehmen auszuführen (wer in Eigenleistung Hand anlegt, geht also leer aus!)

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten.

Die Förderung erfolgt entweder über...

1. einen Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit
oder
2. einen einmaligen Kostenzuschuss von bis zu 1.500 Euro je Wohneinheit

Nicht gefördert werden Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder schon abgeschlossener Vorhaben, Ferien- und Wochenendhäuser sowie gewerblich genutzte Flächen.

Donnerstag, 11. Februar 2016

KfW: Förderung für KfW-70-Häuser endet zum 31.03.2016

An dieser Stelle möchten wir alle künftigen Bauherren nochmals daran erinnern, dass sog. "KfW70-Häuser" nur noch bis 31.03.2016 über das KfW-Programm "Energieeffizient Bauen" (Nr. 153) gefördert werden. Bis zu diesem Tag muss der Antrag bei der KfW vorliegen.

Wer ein sog. "KfW55-Haus" (oder besser) bauen will, sollte ggf. den 01.04.2016 abwarten und erst dann den Antrag bei der KfW bzw. dem durchleitenden Bankinstitut stellen, Ab diesem Termin erhöht die KfW den maximalen Förderbetrag von derzeit 50.000 auf 100.000 Euro je Wohneinheit und bietet außerdem -erstmals- auch eine 20jährige Sollzinsbindung für dieses Programm an. Wir sind im übrigen selbst sehr gespant, wie die Konditionen für die 20jährige Zinsbindung aussehen werden.

Dienstag, 19. Januar 2016

BGH-Urteil. Banken müssen mögliche Sondertilgungen bei Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigen

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19.01.2016 müssen Banken, Sparkassen usw. bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung mögliche Sondertilgungen im Rahmen einer eingeräumten Sondertilgungsoption berücksichtigen. Klauseln im "Kleingedruckten", die dies ausschließen, sind unwirksam.

Die genaue Begründung finden Sie auf unserer Internetseite unter Vorfälligkeitsentschädigung-Sondertilgungen

Niedersachsen plant Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes

Die niedersächsische Landesregierung "denkt darüber nach", den Grunderwerbsteuersatz von derzeit 5 Prozent auf 6,5 Prozent anzuheben. Als Begründung wird genannt, dass man so einen Ausgleich für die unerwarteten Mehrkosten für die Flüchtlingsunterbringung etc. erzielen will.